Gratis-Download: Kostenerstattung nach Verkehrsunfall, Angemessenheit Feuerwehreinsatz
Verkehrsunfall auf schneeglatter Fahrbahn
Auf schneeglatter Fahrbahn verursachte Herr Gundlach gegen 15.00 Uhr mit seinem Pkw einen Unfall auf der Landstraße zwischen Espenau und Immenhausen. Von der Integrierten Leitstelle (ILS) alarmierte man die Ortsfeuerwehren beider Orte, um eine Person zu bergen, die in dem Pkw des Unfallgegners eingeklemmt war und später auf dem Weg in das Krankenhaus verstarb. Im Alarmfax der ILS wird als Unfallgrund angegeben:
„Eine Dame ist sehr schwer verletzt – ist nicht ansprechbar – Frau bewegt sich noch – MT ist ins Schleudern gekommen – Person eingeklemmt – blutet aus dem Mund – da läuft sehr viel Blut aus dem Mund“.
Landstraße gesperrt, Verkehr umgeleitet
Die Ortsfeuerwehren sicherten die Unfallstelle bis in die Abendstunden ab und leuchteten sie danach für den Gutachter aus. Die viel befahrene Landstraße musste wegen des Unfalls zurzeit des Berufsverkehrs komplett gesperrt und der Verkehr bei winterlichen Verhältnissen weiträumig umgeleitet werden.
Feuerwehreinsatz und Kostenerstattung
Insgesamt wurden neun Feuerwehrfahrzeuge mit sechs Einsatzkräften beider Ortsfeuerwehren sowie 61 Feuerwehrdienstleistende und Einsatzhelfer mit einer Einsatzzeit zwischen 4,5 und 6,5 Stunden eingesetzt. Eingesetzte Helfer wurden immer wieder ausgetauscht, damit sich diese aufwärmen konnten.
Die Gemeinde Immenhausen fordert von Herrn Gundlach mit Bescheid vom 2. September Kostenersatz in Höhe von rund 6.041,99 Euro. Dem Bescheid ist eine Kostenzusammenstellung beigefügt. Die Ortsfeuerwehren Espenau und Immenhausen seien mit 36 Personen und fünf Fahrzeugen (2 TSF, HLF, 2 MZF) im Einsatz gewesen, um die eingeklemmte Person zu bergen, die Unfallstelle zu sichern und für den Gutachter auszuleuchten, die Straße zu sperren und den Verkehr umzuleiten.
Widerspruch gegen Bescheid für Kostenerstattung nach Verkehrsunfall und Feuerwehreinsatz
Herr Gundlach leitet den Bescheid an seine Versicherung weiter. Diese erhebt namens und im Auftrag von Herrn Gundlach Widerspruch gegen den Kostenbescheid, da erhebliche Bedenken gegen die Angemessenheit des Feuerwehreinsatzes bestünden. Die Versicherung bestreitet die Angemessenheit des Feuerwehreinsatzaufwands sowohl hinsichtlich der Fahrzeuge als auch des Personals, weil das eigentliche Unfallszenario räumlich relativ begrenzt gewesen sei, sodass Einsatzkräfte auch nur in relativ geringer Mannstärke gleichzeitig an der Unfallstelle sinnvoll hätte eingesetzt werden können. Neben den Ortsfeuerwehren seien weitere Kräfte von Polizei, Rettungsdienst, Straßenmeisterei, Bergungsunternehmen, Sachverständige und sonstige Helfer zum Einsatz gekommen. Zudem dürften Kosten für den Einsatz zum Bergen von Menschen nicht verlangt werden.
Außerdem äußert die Versicherung Bedenken in Bezug auf die abgerechnete Einsatzzeit. Offenbar habe die Feuerwehr auch dem Straßenwinterdienst zuzurechnende Arbeiten (Schneeräumen, Einsatz von Streusalz) erbracht. Hierbei handle es sich um Kosten, die dem zuständigen Straßenbaulastträger zuzurechnen seien. Sie durften nicht abgerechnet werden.
Kostenerstattung nach Verkehrsunfall und Feuerwehreinsatz: Stellen Sie diese Fragen
- Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Anforderung der Kosten?
- Lagen die Voraussetzungen für den Kostenersatz vor?
- Sind die Kosten für den Einsatz der Feuerwehren angemessen?
- Ist der Einwand berechtigt, die Feuerwehr habe Arbeiten erbracht, die dem Straßenwinterdienst zuzurechnen sind?
- Hat die Gemeinde ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt?
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