Gratis-Download: Erlaubnispflicht für die Aufnahme von Fundtieren?
Aufnahme von Fundtieren:
Frau Dr. Ziegler ist Tierärztin und betreibt in der Gemeinde Calden eine tierärztliche Praxis. In den ihrer Tierarztpraxis angegliederten Räumlichkeiten nimmt sie seit Jahren Fundtiere aus benachbarten Gemeinden auf, die sie auf der Grundlage von mit den Kommunen geschlossenen Verträgen bis zu ihrer Abholung stationär betreut und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend tierärztlich überwacht und versorgt. In den vergangenen Jahren hat sie im Durchschnitt pro Jahr jeweils 240 Fundtiere unterschiedlicher Arten aufgenommen. Die Tiere werden in einer größeren Anzahl in Zwingern und ähnlichen Räumlichkeiten untergebracht.
Sachgebietsleiter fordert Erlaubnis:
Nachdem in der Stadt Grebenstein mehrere Fundtiere aufgefunden wurden und in die Tierarztpraxis von Frau Dr. Ziegler verbracht werden sollen, äußert der Sachgebietsleiter Hellmann Bedenken. Er ist der Auffassung, dass die Einrichtung von Frau Dr. Ziegler einer Erlaubnis bedürfe, sie diese nicht habe und die Gemeinde das illegale Verhalten der Tierärztin nicht unterstützen dürfe.
Frau Dr. Ziegler steht auf dem Standpunkt, der Schwerpunkt ihres Wirkens in ihrer Praxis liege in den tierärztlichen Tätigkeiten. Pro Jahr behandele sie ca. 6.000 Patienten, die keine Fundtiere seien. Die Zahl der ambulant behandelten Tiere würde die Zahl der stationär aufgenommenen Fundtiere deutlich übersteigen.
Fallfrage:
Braucht Frau Dr. Ziegler für die Aufnahme von Fundtieren eine Erlaubnis?
Inhalte der ausführlichen Falllösung:
- Rechtsgrundlagen
- Was ist ein Tierheim?
- Was sind tierheimähnliche Einrichtungen?
- Betreibt Frau Dr. Ziegler ein Tierheim oder eine tierheimähnliche Einrichtung?
- Kommt es hierbei auf den Umfang der tierärztlichen Tätigkeiten im Verhältnis zur stationären Unterbringung der Tiere an?
Weitere Informationen zum Thema Fundtiere finden Sie im Produkt Ordnungsamtspraxis von A-Z online.
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