Ersetzen GPS-Koordinaten die Hausnummer?
Mit dem Anbringen von GPS-Koordinaten anstelle der Hausnummer dokumentieren die Eigentümer eines Grundstücks, wie fortschrittlich sie denken und handeln. Doch leider sind sie der Zeit weit voraus.
GPS-Koordinaten als alleinige Kennzeichnung eines Grundstücks
Die Eigentümer eines Grundstücks versahen ihr Wohnhaus mit den GPS-Koordinaten anstatt mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer. Dies wirft die Frage auf, ob die GPS-Koordinaten die althergebrachte Hausnummer ersetzen.
Was sind GPS-Koordinaten?
Der Begriff „GPS“ wird allgemein dafür verwendet, mit Signalen von Satelliten den genauen Standpunkt für jeden beliebigen Punkt auf dem Erdball zu bestimmen. GPS eignet sich daher dafür, einen konkreten Ort weltweit zu finden sowie Standortveränderungen zu verfolgen.
Anhand von Suchanfragen im Internet kann der mit den GPS-Koordinaten angegebene Standort durch Suchmaschinen lokalisiert und für die Navigation benutzt werden.
Pflicht zum Nummerieren des Hausgrundstücks
Nach § 126 Abs. 3 BauGB hat der Eigentümer eines Grundstücks dieses mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.
Je nach Landesrecht beruht die Ausgestaltung der bundesrechtlichen Pflicht zum Nummerieren des Hausgrundstücks entweder auf einer Satzung, die ihre Grundlage in der Gemeindeordnung hat, oder auf einer Verordnung, die auf dem Polizei- bzw. Ordnungsbehördengesetz beruht.
Vergabe der Hausnummer mittels Verwaltungsakts
Die Festsetzung der Hausnummer ist ein (vollstreckbarer) Verwaltungsakt. Er konkretisiert die gesetzliche Verpflichtung aus § 126 Abs. 3 BauGB und erfüllt damit eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst. Maßgeblicher Zweck ist dabei nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren, sondern schon die Vermeidung von Orientierungsschwierigkeiten und Verwechslungen. Die Benennung eines Gebäudes nach Straße und Hausnummer gehört nicht zu dem nach Art. 14 GG geschützten Eigentum (VG Bremen, Urteil vom 10.02.2023, Az. 5 K 619/19).
Was sind „amtliche Hauskoordinaten“?
Einige Bundesländer vergeben amtliche Hauskoordinaten. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Adressangaben. Jedem Gebäude mit einer Hausnummer wird über eine Koordinate die genaue Position zugeordnet. Voraussetzung ist aber die Vergabe einer Hausnummer durch die Kommune. Zuständig für die Erfassung, Änderung und Pflege der Hauskoordinaten sind je nach Landesrecht verschiedene Stellen, z.B. in Bayern die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV). Zusätzlich werden die Adressdaten um postalische Angaben der Deutschen Post AG erweitert. Einen Rückschluss auf die Hausbewohner oder die Eigentümer lassen die Daten nicht zu.
Hausnummerierung als Leistungspflicht des Eigentümers
Die Hausnummerierung ist eine Leistungspflicht des Eigentümers. Der Grundstückseigentümer hat weder einen Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Hausnummer noch auf Beibehaltung der bestehenden Nummer.
Können die GPS-Koordinaten eine Hausnummer ersetzen?
Auch wenn in einigen Bundesländern amtliche Hauskoordinaten vergeben werden, ist Voraussetzung hierfür eine von der Gemeinde erteilte Hausnummer. § 126 Abs. 3 BauGB ist eindeutig und lässt keinen Raum für eine Auslegung, die davon ausgeht, dass die GPS-Koordinaten an die Stelle einer Hausnummer treten können.
Ergebnis
Der Grundstückseigentümer muss sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgelegten Hausnummer versehen. Werden GPS-Koordinaten anstelle der Hausnummer verwendet, kann die Gemeinde das Anbringen der zugeteilten Hausnummer im Wege der Verwaltungsvollstreckung durchsetzen, wenn der Betroffene seiner Pflicht hierzu nicht nachkommt.