GmbH-Gründung & Registeranmeldungen online möglich
Am 01.08.2022 sind wesentliche Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) und des Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiREG) in Kraft getreten.
Elektronische Bargründung und Sachgründung
Elektronische Bargründung einer GmbH
Das DiRUG erlaubt seit dem 01.08.2022 die elektronische Bargründung einer GmbH. Bei einer Bargründung wird das Stammkapital der GmbH in Geld erbracht.
Elektronische Sachgründung
Das DiREG weitet den Anwendungsbereich von Online-Gründung ab dem 01.08.2023 auf Sachgründungen aus.
Ausgenommen bleiben aber solche Sachgründungen, bei denen Gegenstände eingebracht werden, deren Übertragung selbst einer Beurkundung bedarf, z.B. bei Grundstücken oder GmbH-Anteilen.
Registerinformationen online kostenlos abrufbar
- Die bisherige Offenlegungsstruktur des Bekanntmachungswesens wird digitalisiert und bürgerfreundlicher.
- Eine separate Bekanntmachung von Registereintragungen in einem Bekanntmachungsportal entfällt ersatzlos.
- Eintragungen in den Registern werden nunmehr dadurch bekanntgemacht, dass sie im jeweiligen Register zum Abruf per Internet bereitgestellt werden.
- Die Übermittlung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten erfolgt im elektronischen Unternehmensregister.
Abruf von Daten
Seit dem 01.08.2022 werden für den Abruf von Daten aus dem Handelsregister sowie dem Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister oder von Dokumenten, die zum Register eingereicht wurden, generell keine Gebühren mehr erhoben.
Behörden, Unternehmen und Privatpersonen, die sich über Veränderungen im Handelsregister informieren wollen, können somit kostenlos chronologische Auszüge abrufen.