01.12.2017

Gaststättengesetz in Thüringen geändert

Der Landtag von Thüringen hat das Gaststättengesetz mit Beschluss vom 16.10.2017 geändert (GVBl. S 198).

Gaststättengesetz Thüringen

Wesentliche Neuerungen im Gaststättengesetz Thüringen

  • § 2 Abs. 6 wurde aufgehoben.
  • Neu – § 6
    Im Gaststättengewerbe dürfen Gewerbetreibende außerhalb der Ladenöffnungszeiten Getränke und Speisen, die im Betrieb angeboten werden, zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch außer Haus abgeben sowie Zubehörwaren verkaufen.
  • § 9 Abs. 5
    Für Spielgeräte im Sinne des § 1 ThürSpielhallenG, die in Gaststätten aufgestellt sind, ist § 6 ThürSpielhallenG entsprechend anzuwenden.
  • In § 10 wurden die Ordnungswidrigkeitenvorschriften entsprechend angepasst.

 

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)