Gaststättengesetz in Thüringen geändert
Der Landtag von Thüringen hat das Gaststättengesetz mit Beschluss vom 16.10.2017 geändert (GVBl. S 198).
Wesentliche Neuerungen im Gaststättengesetz Thüringen
- § 2 Abs. 6 wurde aufgehoben.
- Neu – § 6
Im Gaststättengewerbe dürfen Gewerbetreibende außerhalb der Ladenöffnungszeiten Getränke und Speisen, die im Betrieb angeboten werden, zum alsbaldigen Verzehr oder Verbrauch außer Haus abgeben sowie Zubehörwaren verkaufen. - § 9 Abs. 5
Für Spielgeräte im Sinne des § 1 ThürSpielhallenG, die in Gaststätten aufgestellt sind, ist § 6 ThürSpielhallenG entsprechend anzuwenden. - In § 10 wurden die Ordnungswidrigkeitenvorschriften entsprechend angepasst.