11.07.2016

Bundesrat will Gaffen als Straftatbestand einführen

Werden bei Unfällen durch Schaulustige Rettungskräfte behindert, sollen die Gaffer nach dem Willen des Bundesrates hierfür strafrechtlich belangt werden.

Toilette Polizist

Behindern von Rettungsarbeiten als Straftat

Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belangt werden. Das hat der Bundesrat am 17.06.2016 beschlossen und ein Gesetz zur Änderung des StBG auf den Weg gebracht.

Begründet wird die Ergänzung des StBG damit, dass Schaulustige eine erhebliche Gefahr für Verunglückte darstellen und in Einzelfällen deren Rettung sogar verhindern.

Verbreiten von Bildern von verstorbenen Personen als Straftat

Weil Schaulustige die Opfer von Unglücksfällen neuerdings ungeniert fotografieren und die Bilder in sozialen Netzwerken verbreiten oder an Medien weitergeben, soll künftig das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Bildern von verstorbenen Personen unter Strafe gestellt werden.

Nach Ansicht der Länder ist der bisherige strafrechtliche Schutz gegen solches Verhalten lückenhaft, da er nur lebende Personen erfasst.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)