Feiertagsgesetz in Niedersachsen und Bremen geändert
Der Niedersächsische Landtag (Nds. GVBl. vom 22.06.2018, S. 123) und der Bremische Senat/die Bürgerschaft (GBl. vom 26.06.2018 S. 302) haben das Gesetz über Feiertage geändert .
Zuletzt aktualisiert am: 18. Februar 2021

Die wesentlichen Änderungen in Niedersachsen
- Der 31. Oktober (Reformationstag) wurde in § 2 Abs. 1 des Gesetzes als gesetzlicher Feiertag eingefügt.
- Als kirchliche Feiertage sind nun Fronleichnam und Allerheiligen in Gemeinden mit mindestens zwei Fünftel katholischer Bevölkerung geschützt.
- Das Öffnungsverbot für Videotheken an Sonn- und Feiertagen wurde vollständig aufgehoben.
- Die Gemeinden sind nunmehr ermächtigt, mehr Ausnahmen vom Gesetz zuzulassen, mit entsprechenden gesetzlichen Bedingungen (z.B. anlässlich von Volksfesten, Ausstellungen am Volkstrauertag, anlässlich von Spezial- und Jahrmärkten, Verbote im Einzelfall).
Änderung in Bremen
Auch in Bremen wurde nun der Reformationstag (31. Oktober) als gesetzlicher Feiertag festgelegt.
Hinweis: Weitere Änderungen zu Sonn- und Feiertagen in Bremen.