Hamburg ergänzt das Feiertagsgesetz
Der hamburgische Senat hat mit Gesetz vom 12.03.2018 das Feiertagsgesetz geändert (HmbGVBl. S. 63).
Zuletzt aktualisiert am: 08. Oktober 2024

Hamburg hat mit oben genannter Gesetzesänderung in § 1 hinter der Nr. 7 folgende neue Nr. 8 eingefügt:
- „31. Oktober“.
- Nr. 8 und Nr. 9 wurden in der Reihenfolge geändert.
Hinweis
Damit ist der 31. Oktober (Reformationstag) in Hamburg ein gesetzlicher Feiertag.
Die Gesetzesänderung ist abrufbar unter http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bsha?showdoccase=1&doc.id=jlr-FeiertGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr
Siehe auch: Feiertagsgesetz in |