Gratis-Download: Spielhalle – Ausnahmen vom Mindestabstand
Sachverhalt:
In der Stadt Fritzlar fallen mehrere Spielhallen unter das gesetzliche Gebot, zwischen den Spielhallen einen gesetzlich genau definierten Mindestabstand einzuhalten.
Die Betreiber der Spielhallen, deren Betriebe innerhalb des Mindestabstands liegen, sprechen bei dem Bürgermeister vor und bitten darum, Ausnahmen von dem gesetzlichen Mindestabstand zuzulassen.
Der Bürgermeister reicht diese Bitte an Sie als Sachbearbeiter weiter und bittet um Prüfung, ob Ausnahmen von dem gesetzlich festgelegten Mindestabstand zwischen Spielhallen möglich sind.
Fallfragen:
- Was wird mit dem Mindestabstand zwischen Spielhallen und anderen Einrichtungen bezweckt?
- Welche Mindestabstände zwischen Spielhallen und anderen Einrichtungen sehen die Spielhallengesetze der Länder vor?
- Ist ein Abweichen von den gesetzlichen Mindestabständen zulässig und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Die ausführliche Falllösung sowie Hinweise auf entsprechende Gerichtsurteile finden Sie im Download.
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