Gratis-Download: Reichsbürgerausweis – Diese Fragen müssen Sie sich stellen
Sachverhalt:
Herr Klaus Holzmann legt bei einer Aufforderung des Ordnungsamts, sich zur Identitätsfeststellung auszuweisen, eine vierseitige graue „Kennkarte Deutsches Reich“ vor, die ihn als „Reichsbürger“ bezeichnet. Auf der Vorderseite befinden sich die Aufdrucke „Deutsches Reich“ (oberer Bereich) und „Kennkarte“ (unterer Bereich), dazwischen ein Reichsadler mit Hakenkreuz im Eichenlaubkranz. Die linke Innenseite enthält neben Angaben zu Person und Wohnort des Angeklagten einen „Kennort“, eine „Kennnummer“ und ein Gültigkeitsdatum. Auf der rechten Innenseite sind ein Passbild des Herrn Holzmann angebracht, ferner Fingerabdrucke und die Unterschrift des „Kennkarteninhabers“ sowie darunter – eingedruckt – der „Kennort“ mit Ausstellungsdatum und als ausstellende Behörde die Bezeichnung „Der Landrat“ sowie der unterschriftliche Namenszug des ausfertigenden Beamten nach dem Vertretungszusatz „i.V.“. Darüber hinaus sind auf dieser Seite insgesamt drei „Dienstsiegel“ aufgestempelt, die in der Mitte einen Reichsadler mit Hakenkreuz im Eichenlaubkranz zeigen und darüber bzw. darunter die bogenförmigen Schriftzüge „Der Landrat“ mit zugehörigem „Landkreis“.
Fallfragen:
- Hat sich Herr Holzmann durch die Vorlage eines solchen Ausweises strafbar gemacht, sodass Strafanzeige zu erstatten ist?
- Hat Herr Holzmann eine Ordnungswidrigkeit begangen, sodass ein Bußgeldverfahren einzuleiten ist?
Die Antwort auf diese Fragen und Hinweise auf die entsprechenden Gerichtsurteile finden Sie im Download.
Für Sie herausgesucht
Ordnungsamt & Gewerbeamt | Komplettlösung
Ordnungs- und Gewerbeamtspraxis von A-Z online
Die Komplettlösung aus Gewerbeamtspraxis und Ordnungsamtspraxis
€ 869,00 Online-Version
Jahrespreis zzgl. MwSt.