Gratis-Download: Freiberuflichkeit und Datenlöschung aus Gewerberegister
Sven Strohm hat sich nach mehreren Jahren, in denen er als Planer in einem Ingenieurbüro für elektrotechnische Anlagen tätig war, selbstständig gemacht. Zusätzlich zu seiner Ausbildung als Elektroinstallateur hat er sich stetig fortgebildet und noch eine Qualifikation zum Elektrotechniker absolviert. Mit seinem eigenen Planungsbüro übernimmt er schwerpunktmäßig die Planung elektrotechnischer Anlagen. Seine Leistungen rechnet er nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab. Auf Druck des zuständigen Gewerbeamts meldete er die Tätigkeit als Gewerbe an. Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater ist er nun zu der Auffassung gelangt, dass er aufgrund seiner Qualifikation und Leistung einem Ingenieur gleichwertig ist und er daher eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Sven Strohm fordert Sie auf, seine Daten aus dem Gewerberegister zu löschen.
Fallfragen
- Ist Sven Strohm freiberuflich tätig?
- Hat er einen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus dem Gewerberegister?
Ausführliche Antworten auf diese Fragen und Hinweise zur Rechtsprechung finden Sie im Download.
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