Gratis-Download: EU-Feld auf amtlichem Kfz-Kennzeichen überkleben
Sachverhalt
Bei einer gemeinsamen Dienstversammlung der Sachbereiche Park- und Geschwindigkeitsüberwachung und Bußgeldstelle macht der Leiter der Kommunalen Verkehrsüberwachung auf ein jüngstes Urteil des Oberlandesgerichts München aufmerksam. Das Revisionsgericht hatte zu entscheiden, wie das Überkleben der Europazeichen auf den amtlichen Kennzeichen eines Pkw strafrechtlich zu beurteilen ist. Im Kontext wird auf aktuelle Beobachtungen im Dienstbezirk der Kommunalen Verkehrsüberwachung über schwarze Folien auf Kennzeichen verwiesen, die nur mit einem gelben oder weißen „D“ beschriftet sind. Offensichtlich werden derzeit damit gerne bei sog. „Wunschkennzeichen“ die gelben Streifen der EU-Kennzeichen am linken Rand gänzlich überklebt; u.a. werden derartige Folien im Internet zum Kauf angeboten.
EU-Feld auf amtlichen Kennzeichen eines Pkw überkleben – Fallfragen
- Haben das gegenständliche Urteil des OLG München vom 22.03.2019 und die aktuellen Beobachtungen bezüglich der schwarzen Folien eine verfahrensrechtliche Bedeutung für die Kommunale Verkehrsüberwachung?
- Gibt es für das aktuelle EU-Kennzeichen Rechtsgrundlagen; welche Arten von Kfz-Kennzeichen sind zulässig?
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