15.04.2015

Ersatzausweise für Terrorverdächtige ins Melderegister aufnehmen?

Der Bundesrat hat am 06.03.2015 den Entwurf eines Gesetzes beraten, welches die Grundlage dafür schaffen soll, Terrorverdächtigen Ersatzausweise auszustellen, damit sie nicht mehr ausreisen können.

Ersatzausweis

Ersatzausweis für verdächtige Personen

Nach bisherigem Recht ist es lediglich möglich, den Reisepass zu entziehen, um Personen am Verlassen der Bundesrepublik zu hindern. Für die Ausreise in viele Staaten reicht bereits der Personalausweis als Reisedokument aus. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung ausschließen, dass gewaltbereite Dschihadisten in Krisengebiete ausreisen, um dort an Kampfhandlungen des IS teilzunehmen. Verdächtige Personen oder Gefährder“ sollen einen Ersatzausweis erhalten, der nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt.

Daten im Melderegister speichern

In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung bittet der Bundesrat um Prüfung, ob es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist, wenn die Ersatzausweise die sonst üblichen Servicefunktionen eines elektronischen Identitätsnachweises nicht enthalten. Außerdem teilt der Bundesrat seinen Wunsch mit, auch die Daten der Ersatzpersonalausweise im Melderegister speichern lassen. Die rechtliche Grundlage, so der Bundesrat, fehle hierzu. Wegen der regelmäßigen Melderegisterabfragen durch Sicherheitsbehörden sei dies notwendig.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)