Epidemische Lage nationaler Tragweite besteht weiter
Um die vierte Welle der Corona-Epidemie zu bekämpfen, hat der Bundestag am 25. August die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ für weitere drei Monate verlängert.
Bundesnotbremse zieht nicht mehr
Nach dem Auslaufen der Vorschriften zur Bundesnotbremse am 30.06. steht dem Bund als alleiniges Mittel gegen die seit rund 18 Monaten grassierende Corona-Pandemie das Feststellen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zur Verfügung. Die Bundesnotbremse würde auch nicht automatisch greifen, wenn die Inzidenz wieder über 100 steigt. Deshalb hat der Bund mit dem Beschluss des Bundestages vom 25.08.2021 seinen letzten Trumpf sachgerecht ausgespielt.
Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ als Voraussetzung der Länderverordnungen
Seit März 2021 muss über die Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ alle drei Monate entschieden werden. Die letzte Feststellung wurde am 11.06.2021 getroffen und würde ohne erneuten Beschluss am 11.09.2021 enden.
Die Befugnisse der Länder zum Bekämpfen der Corona-Pandemie ergeben sich § 28a IfSG und setzen diese Feststellung voraus. Ohne ihre Fortgeltung müssten mit Ablauf des 11.09.2021 alle derzeit geltenden Maßnahmen außer Kraft treten. Maßnahmen zum Brechen der vierten Welle könnten somit auch nicht beschlossen werden und die 3G-Regel wäre ebenfalls hinfällig.