Bund verlängert die epidemische Lage nach dem IfSG
Die erstmals am 20. März 2020 festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite nach dem IfSG wurde wieder verlängert. Neu ist ein Drei-Monats-Mechanismus.
Alternativlose Entscheidung
Am 4. März hat der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die ohne diesen Beschluss ausgelaufen wäre, für weitere drei Monate verlängert (BGBl. I, Nr. 12, Seite 370).
Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss?
Die Feststellung gibt dem Bund die Befugnis, ohne Zustimmung der Länderkammer Verordnungen zu erlassen und damit die Verfahren von Tests und Impfungen zu regeln.
Detaillierte Ausführungen hierzu enthält die „Ordnungsamtspraxis“.
Automatismus eingeführt
Neu ist der Drei-Monats-Mechanismus: Entscheidet der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach Feststellung einer solchen Lage, dass diese fortbesteht, gilt sie automatisch als aufgehoben („gesetzliche Fiktion“).