Elektronischer Rechtsverkehr wird weiterentwickelt
Zum Jahresanfang 2022 wird das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) eingeführt. Zeitgleich werden Rechtsanwälte verpflichtet, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen und mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zu kommunizieren.
Schrittweiser Abschied von der Papierakte
Schritt für Schritt wird von der herkömmlichen Papierakte Abschied genommen. Das im Jahr 2017 erlassene „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs“ (BGBl. Nr. 45 vom 12.07.2017, S. 2208) sieht den schrittweisen Abschied von der Papierakte bis zum Jahr 2026 vor. Für die Verfahren zum Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 110a Abs. 1 Satz 1 OWiG, dass Akten elektronisch geführt werden können. Ab dem Jahr 2026 sind die Akten elektronisch zu führen.
Weiterer Entwicklungsschritt ab 01.01.2022
Der 2017 eingeschlagene Weg wird mit dem „Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (BGBl. Nr. 71 vom 05.10.2021, S. 4607) konsequent fortgesetzt.
Das Gesetz ändert in erster Linie die ZPO, die für die Zustellungen im Ordnungswidrigkeitenverfahren heranzuziehen ist, die StPO und die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).
Welche Änderungen gelten ab dem Jahr 2022?
Alle Teilnehmer am Rechtsverkehr (Bürger, Verbände, Organisationen und Firmen) sollen künftig einfacher elektronisch, medienbruchfrei, kostenneutral und sicher mit den Gerichtsbehörden kommunizieren können. Das Artikelgesetz vom 05.10.2021 enthält eine Fülle von kleinteiligen Änderungen von ZPO, StPO und der ERVV für die Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Finanz-, Familien- und Verwaltungsgerichte.
Zentrale Bestandteile der Fortentwicklungen sind das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das schriftformwahrend den Versand elektronischer Dokumente zu den Gerichten und von diesen zurück an die Postfachinhaber ermöglicht, sowie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Rechtsanwälte müssen ab dem kommenden Jahr zwingend den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz nutzen.
Ohne Umweg über die für die Bürger sehr komplizierten Verfahren der qualifizierten elektronischen Signatur können diese direkt über das eBO mit den Justizbehörden kommunizieren.