03.06.2019

Elektrokleinstfahrzeuge: Freie Bahn für E-Scooter auf Radwegen

Am 22.05.2019 hat das Bundeskabinett die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen. Der Bundesrat hat bereits zugestimmt.

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung E-Scooter

Bundesregierung erlaubt E-Scooter & Co.

Wie an dieser Stelle bereits berichtet werden zum Schutz des Klimas und dem Reduzieren des Ausstoßes von CO2 künftig Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt. Mit Zustimmung des Bundesrats hat die Bundesregierung die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen. Die Politik hofft darauf, dass Verkehrsteilnehmer ihr Auto stehen lassen und kurze Wege mit Elektrokleinstfahrzeugen zurücklegen.

Regierung folgt dem Ergebnis der Anhörung im Verordnungsverfahren

Im Rahmen der Anhörung zu dem Verordnungsvorhaben äußerte man auf breiter Front Bedenken dahin gehend, dass E-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren dürfen. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sieht daher vor, dass E-Scooter ausschließlich auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren dürfen. Sind weder Radwege noch Radfahrstreifen vorhanden, müssen die Elektrokleinstfahrzeuge auf die Straße.

Mindestalter 14 Jahre

Das Mindestalter für das Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum beträgt 14 Jahre.

Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung soll noch im Juni 2019 in Kraft treten.

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Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)