Bundesregierung will Elektrokleinstfahrzeuge auf Straßen erlauben
Bis zum Frühsommer sollen die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um Elektrokleinstfahrzeugen die Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.
Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?
Elektrotretroller, E-Skateboards und Hoverboards – solche Fortbewegungsmittel bezeichnet man als Elektrokleinstfahrzeuge. Sie sind derzeit nicht für die Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen. Sie sollen Menschen dazu veranlassen, ihr Auto stehen zu lassen und kurze Strecken elektrisch unterstützt zurückzulegen.
Was plant die Bundesregierung?
Künftig sollen Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass sie eine Lenk- oder Haltestange haben. Zudem müssen sie die verkehrssicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen an die Brems- und Lichtsysteme erfüllen.
Wie wird die Abgrenzung zu Pedelecs oder E-Bikes vollzogen?
Für den Straßenverkehr zugelassen werden Elektrokleinstfahrzeuge nur bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. einer Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1200 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen).
Gehweg- und Radwegbenutzung soll erlaubt werden
Verkehrsrechtlich stuft man Elektrokleinstfahrzeuge als „Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften“ ein. Damit sollen sie auch Geh- und Radwege nutzen dürfen. Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km/h sollen auf Gehwegen benutzt werden dürfen. Der Fahrer muss mindestens 12 Jahre alt sein.
Ist das Elektrokleinstfahrzeug schneller als 12 km/h, darf es auf Radwegen fahren. Der Fahrer muss beim Benutzen des Radwegs mindestens 14 Jahre alt sein.
Ist kein Geh- oder Radweg vorhanden, darf der Fahrer mit seinem Elektrokleinstfahrzeug auf die Fahrbahn ausweichen.
Zulassung nötig?
Der Verordnungsentwurf sieht keine Zulassungspflicht vor, das Gerät muss aber versichert werden. Die abgeschlossene Versicherung soll durch einen Aufkleber auf dem Elektrokleinstfahrzeug sichtbar dokumentiert werden.