01.08.2019

Verordnung zur Einführung des Bewacherregisters erlassen

Mit Ausführungsvorschriften zum Führen des Bewacherregisters hat der Bund die Rechtsgrundlagen zum neuen Register komplettiert.

Einfuehrung Bewacherregister

Erstbefüllung im Zeitverzug

Bis zum 30.06. sollten nach § 159 Abs. 2 GewO Gewerbetreibende das Bewacherregister mit ihren Daten sowie Angaben zu Wachpersonen und mit der Leitung des Betriebes oder Zweigniederlassungen betrauten Personen füllen. Die Bewachungsbehörden sollten bis zum 30.09. die Zuverlässigkeit von Wachpersonen entsprechend § 159 Abs. 2 GewO prüfen.

Wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Registerbehörde mitteilt, sind sowohl die Gewerbetreibenden als auch die Bewachungsbehörden hiermit im Verzug. Die Frist zum Erstbefüllen des Registers durch die Gewerbetreibenden wurde bis zum 30.09. verlängert.

Bund erlässt Verordnung zur Einführung des Bewacherregisters

Mit der „Verordnung zur Einführung einer Verordnung über das Bewacherregister und zur Änderung der Bewachungsverordnung“ vom 24.06.2019, BGBl. I, Seite 882 (BewachRV) hat der Bund das nähere Verfahren u.a. über

  • das Übermitteln und Speichern von Daten,
  • das Übermitteln von Daten an die Registerbehörde durch die Bewachungsbehörde,
  • das Übermitteln von Daten an die Registerbehörde durch die Gewerbetreibenden,
  • Meldungen durch die Registerbehörde,
  • Verwenden von Schnittstellen und automatisiertes Abrufverfahren

geregelt.

Schnittstelle zwischen Registerbehörde und Bewachungsbehörden in Vorbereitung

Eine in der Software implementierte Schnittstelle zu den Fachverfahren der Bewachungsbehörden ist in Vorbereitung und soll noch im Jahr 2019 bereit gestellt werden. Über diese Schnittstelle sollen Daten automatisiert übermittelt werden.

Das hat den Vorteil, dass man die Datenbestände nicht manuell auf den neuesten Stand bringen muss. Der Austausch von Daten erfolgt automatisch über die softwaregesteuerte Schnittstelle.

Fallbeispiele, Arbeitshilfen sowie Rechtsgrundlagen zum Thema Bewacher finden Sie in dem Produkt „Gewerbeamtspraxis von A-Z online“.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)