Gratis-Download: Dorfplatz – Ist die Gemeinde für Lärm verantwortlich?
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gottsbüren hat einen Dorfplatz eingerichtet. An den Dorfplatz grenzen Wohnbebauung sowie ein Jugendhaus, welches von einem eingetragenen Verein (e.V.) betrieben und von der Gemeinde unterstützt wird.
Deutlich sichtbar sind am Dorfplatz zwei Hinweisschilder mit folgender Nutzungsordnung angebracht:
Nutzungsordnung für die Dorfplatzanlage |
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Das Einhalten dieser Bestimmungen wird vom Außendienst des Ordnungsamts kontrolliert.
Die Nachbarn des Platzes fühlen sich von dem Lärm, der nachts durch das Verhalten der Besucher des Jugendhauses entsteht, in ihrer Nachtruhe gestört. Sie sprechen im Ordnungsamt vor und verlangen, die auf dem Dorfplatz plakatierten Ge- und Verbote wirksam durchzusetzen, deren Einhaltung durch Videoüberwachung zu gewährleisten und das Jugendhaus von 22.00 bis 06.00 Uhr zu schließen.
Fallfragen:
- Ist die Gemeinde für den vom Dorfplatz ausgehenden Lärm verantwortlich?
- Wie kann der Lärm, der von der nicht bestimmungsgemäßen Nutzung des Dorfplatzes ausgeht, verhindert werden?
Die Antwort auf diese Fragen und Hinweise auf die entsprechenden Gerichtsurteile finden Sie im Download.
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