23.01.2023

DigitalService des Bundes nimmt seine Arbeit auf

Mit der zunehmenden Digitalisierung vieler Lebenssachverhalte konnten Verwaltung und Justiz bisher nicht mithalten und haben in vielen Bereichen den Kontakt zum Bürger verloren. Künftig wird die „Interaktion und Kommunikation zwischen Gerichten und den Verfahrensbeteiligten durch digitale Möglichkeiten auf ein neues Level gehoben“ verspricht die Bundesregierung. Wir stellen das Projekt vor.

DigitalService des Bundes

Anschluss an die digitale Gesellschaft verloren

Die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass für Gerichte und Verwaltungen hinsichtlich des Umgangs mit digitalen Prozessen dringender Handlungsbedarf besteht, obwohl das Projekt der elektronischen Akte (eAkte), welches bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein sollte, beide zukunftsfähig machen sollte. Justiz und Verwaltungen haben durch einen jahrelangen Stillstand den Anschluss an die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft verloren.

Seit Jahren gehen die Fallzahlen der Zivilgerichte zurück, weil durch private digitale Plattformen andere Wege zur Lösung von Streitigkeiten angeboten werden, z.B. Schlichtungsprogramme für Kunden. Der Rechtsstaat muss daher um seinen Anspruch fürchten, gleiche Lebensbedingungen zu gewährleisten.

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Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle

Legal-Tech-Anbieter nutzen die Digitalisierung für neue Geschäftsmodelle, um Rechte der Verbraucher in Massenverfahren geltend zu machen, z. B. Fluggastrechte. Diese Verfahren führen zu einem großen Arbeitsdruck der Gerichte. Diese müssen unzählige digital erstellte Eingaben mit Verfahren bearbeiten, die in der Kaiserzeit eingeführt und nicht weiterentwickelt wurden.

Während Bürger untereinander Kommunikationskanäle wie WhatsApp, Signal oder E-Mail nutzen, sind diese in der Außenkommunikation von Verwaltungen und Justiz noch nicht zugelassen oder werden nicht praktiziert. Dem Verfasser liegen unzählige Behördenschreiben ohne Angabe einer E-Mail-Adresse des Bearbeiters, geschweige denn einer Information zu Messengerdiensten vor.

Justiz und Verwaltungen müssen sich anpassen

Die Lösung sollen Onlineverfahren und digitale Rechtsantragstellen sein. Die Justiz soll nicht nur besser erreichbar sein, sondern Präsenz zeigen und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat stärken.

Der DigitalService des Bundes wurde als zentrale Digitalisierungseinheit der Bundesverwaltung mit der Umsetzung der ersten Projektphase zur Entwicklung und Erprobung von zivilgerichtlichen Onlineverfahren und digitalen Rechtsantragstellen beauftragt. Beabsichtigt ist, mit den beiden Projekten Partnerschaften mit interessierten Ländern und Gerichten einzugehen.

Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI)

Im Rahmen des Projekts ist auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) vorgesehen. Das Mehr an Daten durch die Digitalisierung, auch durch die eAkte, soll mit KI zielgerichtet durchdrungen werden, z.B. durch Kategorisierung von Dokumenten und Vorgabe von Lösungen.

Auch Verwaltungsgerichte und Behörden werden eingebunden

Nach diesem ersten Schritt werden auch Behörden und Verwaltungsgerichte diesen Weg einschlagen müssen. Wir empfehlen, nicht auf Projekte zu warten, sondern die Kommunikation mit den Bürgern verstärkt über Apps und Messengerdiensten auszubauen. Dies gilt besonders für die Ordnungsbehörden, die darauf angewiesen sind, von Betroffenen Informationen zu erhalten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können um den Erwartungen der Bürger an den Rechtsstaat gerecht zu werden.

Von der Digitalisierung profitieren letztlich Verwaltung und Bürger gleichermaßen. Es wird die Zeit kommen, in der die Wähler Kandidaten für Wahlen daran messen werden, wie sie mit der Digitalisierung umgehen.

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Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)