Ampel will Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen
Deutschland hinkt bei der Digitalisierung der Verwaltung den eigenen Ansprüchen weit hinterher. Noch immer sind viel zu wenige Verwaltungsdienstleistungen elektronisch verfügbar. Das soll sich jetzt ändern.
Erhebliche Defizite in der Digitalisierung der Verwaltungen
Bis zum 31.12.2022 sollten 575 Verwaltungsdienstleistungen online verfügbar sein. Tatsächlich haben nur wenige Behörden seit dem Inkrafttreten des Onlinezugangsgesetzes im Jahr 2017 einen Teil der möglichen Serviceaufgaben digitalisiert.
Am deutlichsten wird das Defizit bei der Grundsteuerreform: Obwohl die meisten Grunddaten zum Berechnen der Steuerhöhe bei verschiedenen Stellen vorliegen, meist aber nur auf Papier, müssen die Bürger diese Daten im Elster-Portal selbst ermitteln und erfassen.
Bund plant Abhilfe bei der Digitalisierung der Verwaltung
Wenn es keine Frist gibt, kann sie auch nicht versäumt werden, meint die Innenministerin nun, und bringt einen Gesetzesentwurf ohne Zeitplan auf den Weg. Das Bereitstellen von Zugängen für elektronische Verwaltungsdienstleistungen soll nun nach dem Onlinezugangsfolgegesetz als Daueraufgabe ausgestaltet werden.
Zentrales Bürgerkonto geplant
Das Nebeneinander von Bürgerkonten des Bundes und der Länder soll künftig der Vergangenheit angehören. Vorgesehen ist ein zentrales Bürgerkonto, in dem alle digitalisierten Verwaltungsdienstleistungen abgerufen werden können.
Die Länder sollen verpflichtet werden, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kommunalverwaltungen an den bundeseinheitlichen Portalverbund angebunden werden können. Der Bürger kann dann ähnlich wie im Elster-Portal mit der Finanzverwaltung zukünftig mit seiner Gemeinde digital kommunizieren, d.h. Anträge stellen oder auch einen Widerspruch einlegen. Umgekehrt soll die Gemeindeverwaltung im Portal Bescheide an die Betroffenen zustellen oder Anfragen an ihn richten können.
„Once-Only“-Prinzip gesetzlich verankern
Gewerbetreibende und Bürger sollen ihre Daten nur einmal in ihr Nutzerkonto einpflegen müssen („Once-Only“). Alternativ kann auch ein elektronischer Datenabruf durch die Behörden gewählt werden, z.B. Abruf von Einträgen durch die Ordnungsbehörden bzw. Gewerbeämter aus dem GZR oder BZRG. Bisher geltend gemachte datenschutzrechtliche Bedenken (siehe DSGVO) werden nun gesetzlich ausgeräumt.