01.07.2019

Darf gemeinnütziger Verein Verkehrszeichen aufstellen?

Eine Arbeitsgemeinschaft Märchenhaftes Bad Sooden-Allendorf e.V. stellt Verkehrszeichen auf. Dies bedarf der näheren Betrachtung.

gemeinnütziger Verein Verkehrszeichen

Um was geht es?

Anlässlich eines Festes stellt die Arbeitsgemeinschaft Märchenhaftes Bad Sooden-Allendorf e.V. Verkehrszeichen auf.

Was ist die Arbeitsgemeinschaft Märchenhaftes Bad Sooden-Allendorf e.V.?

gemeinnütziger Verein VerkehrszeichenDie Arbeitsgemeinschaft Märchenhaftes Bad Sooden-Allendorf e.V. verfolgt gemeinnützige Zwecke. Sie unterstützt die Pflege und Erhaltung deutscher und internationaler Märchen und widmet sich der Kulturpflege, der Heimatkunde und der Erschließung heimatlicher Schönheiten. Mit ihren Veranstaltungen und Darbietungen von Volksbräuchen wird auch der Fremdenverkehr der Stadt gefördert.

Berechtigt das zum Aufstellen von Verkehrszeichen?

Verkehrszeichen werden entweder von der Straßenverkehrsbehörde aufgestellt oder von Unternehmen, die zuvor eine entsprechende Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde eingeholt und Erfahrung auf diesem Gebiet haben, z.B. Bauunternehmen.

In diesem Fall bleibt es aber bei der originären Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde.

Ergebnis: gemeinnütziger Verein darf keine Verkehrszeichen aufstellen

Auf keinen Fall können Privatpersonen oder Vereine, die ein Interesse an einer Verkehrsregelung haben, von sich aus Verkehrszeichen im öffentlichen Raum aufstellen.

Weitere Informationen sowie Fallbeispiele, Arbeitshilfen und Rechtsgrundlagen zum Thema Verkehr finden Sie im Produkt Ordnungsamtspraxis von A-Z online.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)