Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (Juni 2021)
Neue Rechtsprechung zum Thema "Corona" sowie Sanierung des Gehweges durch ein Bauunternehmen und Zustellungsmangel finde Sie in dieser Übersicht.
Gericht | Datum | Aktenzeichen |
AG Dortmund | 03.05.2021 | 729 OWi-127 Js 200/21 -54/21 |
CoronaSchVO: PKWEin PKW ist kein öffentlicher Raum im Sinne der CoronaSchVO des Landes NRW. Bei Aufenthalt von 3 Personen in einem PKW können „bauliche Gründe“ i.S.d. CoronaSchVO NRW gegeben sein, die eine Unterschreitung des Sicherheitsabstands zulassen. |
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OVG Lüneburg | 03.05.2021 | 13 ME 234/21 |
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-BedeckungWird durch Allgemeinverfügung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und zudem in der qualifizierten Form die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung angeordnet, ist dies nicht durch § 3 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung gedeckt. Auf dieser Grundlage dürfen vielmehr nur Örtlichkeiten und Zeiträume bestimmt werden; die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ergibt sich bereits aus § 3 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Die Anordnung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung unter „freiem Himmel“ bezieht sich nicht auf eine konkrete Örtlichkeit. |
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VG Schleswig | 03.05.2021 | 1 B 64/21 |
Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten RaumZusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum zu privaten Zwecken (hier: Törn auf einer Segeljacht mit drei Personen zum Betreiben des Segelsports) sind nur mit Angehörigen von höchstens 2 Haushalten erlaubt. |
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VG Schleswig | 03.05.2021 | 1 B 69/21 |
Rechtmäßigkeit der verfügten BeschränkungenBei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der verfügten Beschränkungen (hier: Untersagen des Alkoholausschanks durch eine Allgemeinverfügung) ist der im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht geltende Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist. |
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OVG Lüneburg | 30.04.2021 | 13 MN 241/21 |
Klettergärten und Kletterparks§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 30. Oktober 2020 wird vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit danach Klettergärten und Kletterparks für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen sind. |
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OVG Saarlouis | 22.04.2021 | 2 B 104/21 |
Testpflicht im EinzelhandelDie Testpflicht im Einzelhandel ist ein milderes Mittel als die Schließung. |
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VG Düsseldorf VG Düsseldorf VG Köln |
21.04.2021 22.04.2021 22.04.2021 |
24 L 849/21 26 L 838/21 7 L 723/21 |
Schutzmaßnahme bei der PandemiebekämpfungAusgangs und Kontaktbeschränkungen sind eine notwendige Schutzmaßnahme bei der Pandemiebekämpfung. |
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OLG Stuttgart | 22.11.2020 | 2 U 437/19 |
Bauunternehmen nach Sanierung des Gehweges haftbarDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Bauunternehmen haftbar ist, wenn eine Fußgängerin nach der Sanierung des Gehweges über eine 3 cm hohe Asphaltkante stürzt, ohne dass vor der Gefahr gewarnt worden ist. |
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BayObLG | 17.11.2020 | 201 ObOWi 1385/20 |
Zustellung1. Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung in den zur Wohnung gehörenden Briefkasten erfordert, dass der Betroffene dort tatsächlich wohnhaft ist, ohne dass der melderechtliche Status ausschlaggebend ist. 2. Eine Ersatzzustellung unter dem Nebenwohnsitz setzt voraus, dass der Betroffene entweder den Anschein gesetzt hat, dort tatsächlich aufhältlich zu sein, oder sich tatsächlich dort aufgehalten hat. 3. Die Heilung eines Zustellungsmangels setzt den Zugang bei einem tatsächlich Empfangsberechtigten voraus und erfordert wenigstens den Zugang einer Kopie oder eines Scans. Andere Formen der Übermittlung führen aber wegen der Fehleranfälligkeiten derartiger Übermittlungswege grundsätzlich nicht zur Heilung eines Zustellungsmangels. |