Praxisbeispiel
Gewerbeamt
Gra­tis-Download: Bußgeld und Gewer­be­zen­tral­regis­ter
gratis

Gratis-Download: Bußgeld und Gewerbezentralregister

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Gewerbeamt
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gratis
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Neues Bußgeld und vorhandene Eintragungen im Gewerbezentralregister

Das Gewerbeamt erlässt gegen einen Gewerbetreibenden am 20. Februar einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen eine gewerberechtliche Erlaubnis. Der Sachbearbeiter stellt folgende Vorahndungen des Betroffenen wegen gewerberechtlicher Ordnungswidrigkeiten fest:

  1. Eigener Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 150 Euro, rechtskräftig seit sechs Jahren.
  2. Im Gewerbezentralregister eingetragener Bußgeldbescheid einer anderen Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße von 250 Euro, rechtskräftig seit vier Jahren.
  3. Urteil eines Amtsgerichts mit einer Geldbuße von 500 Euro, rechtskräftig seit zwei Jahren und elf Monaten.

Das müssen Sie sich fragen, um den Fall zu lösen

Dürfen die zuvor begangenen Ordnungswidrigkeiten des Gewerbetreibenden bei der Zumessung der Geldbuße im Bußgeldbescheid verschärfend berücksichtigt werden?

Die ausführliche Lösung des Falls gibt Hinweise zu

  • Tilgungsfristen im Gewerbezentralregister
  • Verschärfung der Geldbuße
  • Bußgeldbescheid mit 150 Euro Geldbuße, rechtskräftig seit sechs Jahren
  • Bußgeldbescheid mit 250 Euro Geldbuße, rechtskräftig seit vier Jahren
  • Urteil eines Amtsgerichts mit 500 Euro Geldbuße, rechtskräftig seit zwei Jahren und elf Monaten

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