Gratis-Download: Bußgeld und Gewerbezentralregister
Neues Bußgeld und vorhandene Eintragungen im Gewerbezentralregister
Das Gewerbeamt erlässt gegen einen Gewerbetreibenden am 20. Februar einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen eine gewerberechtliche Erlaubnis. Der Sachbearbeiter stellt folgende Vorahndungen des Betroffenen wegen gewerberechtlicher Ordnungswidrigkeiten fest:
- Eigener Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von 150 Euro, rechtskräftig seit sechs Jahren.
- Im Gewerbezentralregister eingetragener Bußgeldbescheid einer anderen Verwaltungsbehörde mit einer Geldbuße von 250 Euro, rechtskräftig seit vier Jahren.
- Urteil eines Amtsgerichts mit einer Geldbuße von 500 Euro, rechtskräftig seit zwei Jahren und elf Monaten.
Das müssen Sie sich fragen, um den Fall zu lösen
Dürfen die zuvor begangenen Ordnungswidrigkeiten des Gewerbetreibenden bei der Zumessung der Geldbuße im Bußgeldbescheid verschärfend berücksichtigt werden?
Die ausführliche Lösung des Falls gibt Hinweise zu
- Tilgungsfristen im Gewerbezentralregister
- Verschärfung der Geldbuße
- Bußgeldbescheid mit 150 Euro Geldbuße, rechtskräftig seit sechs Jahren
- Bußgeldbescheid mit 250 Euro Geldbuße, rechtskräftig seit vier Jahren
- Urteil eines Amtsgerichts mit 500 Euro Geldbuße, rechtskräftig seit zwei Jahren und elf Monaten
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