Bundesregierung will das Pass- und Ausweisgesetz reformieren
Ein Gesetzentwurf zur Reform des Pass- und Ausweisgesetzes sieht vor, Sexualstraftäter und Extremisten leichter an der Ausreise zu hindern. Zudem soll der Kinderreisepass durch einen elektronischen Reisepass mit einer längeren Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden.
Vollzugsprobleme beim Verhindern der Ausreise von Sexualstraftätern und Extremisten
Die Sicherheitsbehörden haben Probleme damit, die Ausreise von Extremisten, insbesondere Neonazis, zu Szeneveranstaltungen im europäischen Ausland zu verhindern, weil Gerichte oftmals behördliche Maßnahmen durch Eilentscheidungen aufheben. Auch die Untersagung der Ausreise von Sexualstraftätern in das Ausland bei einem Verdacht auf Begehung weiterer Straftaten wurde von den Gerichten oftmals gestoppt.
Die Unklarheiten beim Vollzug sollen durch den neuen § 7 Abs. 1 Nr. 12 PassG durch die Angabe der Vorschriften beseitigt werden, deren Verletzung im Ausland droht.
Abschaffen des Kinderreisepasses
Am 1. Januar 2021 ist eine Rechtsänderung auf europäischer Ebene in Kraft getreten, nach der die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen bei der Neuausstellung oder der Verlängerung der Gültigkeitsdauer bzw. Lichtbildaktualisierung auf maximal ein Jahr zu begrenzen ist. Wegen des hiermit verbundenen Aufwands einer regelmäßigen Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses sowie vor dem Hintergrund der gegenüber dem Reisepass eingeschränkten Nutzbarkeit soll der Kinderreisepass zum 01.01.2024 (nach dem Willen des Bundesrats 01.01.2025) abgeschafft und unabhängig vom Alter eine einheitliche Lösung für Passdokumente erzielt werden.
Modernisieren der Kommunikation
Wird bei einem Umzug der Inhaberin oder des Inhabers eines Identitätsdokuments eine andere Behörde zuständig, muss diese von dem Umzug in Kenntnis gesetzt werden. Sie benötigt zum Erfüllen ihrer Aufgaben in den meisten Fällen Angaben zur umziehenden Person. Die hierzu notwendige Kommunikation zwischen den Behörden wird aktuell in vielen Fällen mittels Fax oder Freitextnachrichten nach den XInneres-Standards abgewickelt. Dieser Prozess soll modernisiert werden, indem sichere standardisierte Nachrichtenformate und standardisierte Kommunikationsprozesse eingeführt werden.
eID-Karte für Staatsangehörige eines Mitglieds- oder Vertragsstaats der EU oder des EWR
Für Staatsangehörige eines Mitglieds- oder Vertragsstaats der EU oder des EWR, die nicht Deutsche im Sinne vob Art. 116 Abs. 1 GG sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt. Bislang galt diese Regelung ab 16 Jahren, nach der geplanten Änderung soll sie ab 13 Jahren greifen.