Corona: Bundesnotbremse außer Kraft getreten
Am 30. Juni sind die im April beschlossenen bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen entfallen.
Umstritten, aber hoch wirksam
Die mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.04.2021 eingeführten inzidenzabhängigen Maßnahmen haben rückblickend ihre Wirkung nicht verfehlt. Lag die 7-Tage-Inzidenz zu dieser Zeit bei rund 165, ist diese ausgehend vom 28. April (Inzidenz 169) bis zum 30. Juni auf 5 gesunken.
Gesetz noch nicht geändert
Mit Zeitablauf entsprechend § 28b Abs. 10 IfSG sind am 30. Juni die einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen außer Kraft getreten.
Dennoch hat der Bundestag den § 28b IfSG noch unverändert gelassen und nicht gestrichen. Sollte es erforderlich sein, nochmals so hart durchzugreifen und die Landespolitiker und die sorglose Bevölkerung zur Ordnung zu rufen, lassen sich die einheitlichen Schutzmaßnahmen mit einer Änderung des § 28b Abs. 10 IfSG erneut aktivieren.