Bundeskabinett modernisiert das Pass- und Ausweiswesen
Fax und Karteikarten ade – die Regierung plant automatisierte Datenabrufe und Erleichterungen für Kinderreisepässe und den elektronischen Identitätsnachweis.
Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat dem Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem Artikelgesetz sollen das Passgesetz, das Personalausweisgesetz, das eID-Karte-Gesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Beurkundungsgesetz geändert werden.
Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist das Modernisieren von Verwaltungsabläufen und das Verringern des Vollzugsaufwands durch angepasste Verfahren. Darüber hinaus sollen auch die Behörden, die entweder Pass- oder Ausweisdaten verwenden, entlastet werden.
Was ist der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs?
Wir stellen die wesentlichen Inhalte der angestrebten Regelungen vor:
- Elektronischer Reisepass unabhängig vom Alter
Das Dokument Kinderreisepass wird abgeschafft; unabhängig vom Alter kann ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden. In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Es entfällt die jährliche Antragstellung. - Ausstellende Behörde bleibt die Registerbehörde
Im Fall eines Umzugs soll die Behörde die registerführende Behörde bleiben, die das Dokument ausgestellt hat. Die neu zuständig gewordene Behörde soll die Möglichkeit haben, durch automatisierte Abrufe ohne Zeitverzug Zugriff auf die im Register gespeicherten Daten zu haben. Umgesetzt werden soll das Konzept mit einer Vernetzung im „synchronen Verfahren“. - Automatisierter Lichtbildabruf
Die Pass- und Personalausweisdatenabrufverordnung regelt bundeseinheitlich die Kommunikationsstandards für den automatisierten Lichtbildabruf. Damit der elektronische Lichtbildabruf bundesweit möglich wird, wird eine Regelung getroffen, nach der die Pass- und Personalausweisbehörden verpflichtet sind, den automatisierten Lichtbildabruf für die hierzu berechtigten anfragenden Behörden zu jeder Zeit zu ermöglichen. - Einrichten eines Vorgangsbearbeitungssystems für Personendaten
Durch Änderungen im bereichsspezifischen Datenschutzrecht im Pass- und Personalausweisgesetz sollen die Behörden, die die Echtheit des Passes oder Personalausweises oder die Identität der Inhaberin oder des Inhabers überprüfen dürfen, daher berechtigt werden, die Personendaten mit Ausnahme der biometrischen Daten automatisiert in ein Vorgangsbearbeitungssystem zu überführen. Die mehrfache Eingabe dieser Daten wird vermieden. - Neuer Passversagungsgrund soll Straftaten im Ausland verhindern
Durch die Einfügung eines neuen Passversagungsgrunds soll eine klare Rechtsgrundlage für passbeschränkende Maßnahmen in Form einer Passversagung, eines Passentzugs oder einer Ausreiseuntersagung geschaffen werden. Dies betrifft Fälle, in denen Tatsachen die Annahme begründen, dass ein Passbewerber beziehungsweise Passinhaber im Ausland eine in den §§ 174, 176, 176a, 176b, 176c, 176d oder 182 StGB beschriebene Handlung vornehmen wird. - Niedrigeres Mindestalter für den elektronischen Identitätsnachweis
Das Mindestalter für die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises soll von 16 auf 13 Jahre reduziert werden.