29.06.2023

Bund erleichtert das Einrichten von Erleichterungen beim Einführen von Tempo-30-Zonen

Als Maßnahme gegen den Klimawandel will der Bund den Kommunen es künftig erleichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten, den Fuß- und Fahrradverkehr zu fördern, Bewohnerparkzonen flexibel anzuordnen und Sonderfahrspuren für Busse und Elektrofahrzeuge vorzusehen. Das Kabinett in Berlin hat mit dem „Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ am 20. Juni weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Als Maßnahme gegen den Klimawandel will der Bund den Kommunen es künftig er-leichtern, Tempo-30-Zonen einzurichten.

Stillstand in der Verkehrspolitik aufgelöst

Auch der Stillstand in der Verkehrspolitik zum Erreichen der Klimaziele löst sich allmählich auf. Das lange Zeit die Schlagzeilen bestimmende Thema der Heizungswende hat die Forderung der Grünen nach Einführen von flächendeckenden Tempo-30-Zonen in den Kommunen in den Hintergrund gedrängt. Nun hat die Bundesregierung mit dem „Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ mehrere Maßnahmen in den Bundestag eingebracht, um die Klimaziele zu erreichen.

Welche Vorhaben will die Bundesregierung umsetzen?

Konkret sieht der Gesetzentwurf folgende Maßnahmen vor:

  • Erleichterungen beim Einführen von Tempo-30-Zonen

Nach der derzeitigen Rechtsgrundlage dürfen Tempo-30-Zonen nur eingerichtet werden, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zwingend erforderlich ist. Viele Kommunen mussten daher Forderungen von Bürgern, in Anwohnerstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h abzusenken, zurückweisen, weil diese Voraussetzung nicht erfüllt war.

Wenn der Entwurf Gesetz wird, können auf der Grundlage des StVG die StVO geändert und Tempo-30-Zonen aus folgenden Gründen eingerichtet werden:

      • Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (wie bisher)
      • zum Erreichen der Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes
      • aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung
      • zum Schutz der Gesundheit der Anwohner

Diese Gründe stehen gleichberechtigt nebeneinander und erfüllen die Forderungen der „Initiative lebenswerte Städte und Gemeinden“, der viele Kommunen angehören. Die Tempo-30-Regelungen sollen erleichtert eingerichtet werden können an Fußgängerüberwegen, vor Kindergärten und Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Es ist daher davon auszugehen, dass der Bundesrat dem Änderungsgesetz zustimmen wird.

  • Erleichterungen beim Anwohnerparken

Die Kommunen sollen auch ermächtigt werden, unter erleichterten Voraussetzungen Bewohnerparkzonen einzurichten. Die zur Verfügung stehenden Parkflächen sollen künftig leichter – vollständig oder zeitlich beschränkt – für Anwohner und sonstige Berechtigte reserviert und entsprechend gekennzeichnet werden können.

  • Erleichtertes Einrichten von Sonderfahrspuren für Busse und E-Autos

Es soll auch möglich sein, für Busse und Elektrofahrzeuge Sonderfahrspuren zum Erproben neuer Mobilitätsformen einzurichten.

  • Förderung des Fahrrad- und Fußverkehrs

Zudem sollen auch angemessene Flächen für den fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie für den Fußverkehr bereitgestellt werden.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf des Änderungsgesetzes wird nun dem Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, danach dem Bundesrat. Für die neuen Rechtsgrundlagen wird die StVO entsprechend erweitert, die die Befugnisse der Behörden vor Ort im Einzelnen regelt. Das Verkehrsministerium hat hierzu bereits einen Entwurf der StVO erarbeitet, der noch mit den Ländern abzustimmen ist. Noch in diesem Jahr sollen alle Änderungen beschlossen werden.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)