Bürokratieabbau im Personalausweis- und Passrecht
Die Bestrebungen des Bundes zum Reduzieren bürokratischer Strukturen erreicht mit der PAuswVwV sowie der PassVwV die Detailebene.
PAuswVwV und PassVwV geändert
Am 27.03.2024 hat die Bundesregierung die aus dem Innen- und Heimatministerium vorgelegte „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift“ beschlossen. Der Bundesrat hat den Änderungen am 17.05.2024 zugestimmt.
Was ist neu?
Mit der Weiterleitung der geänderten AVV an die Behörden treten folgende Erleichterungen in Kraft:
- Das Beantragen deutscher Pässe und von Ausweisen nach der Einbürgerung wird vereinfacht.
- Ab 01.05.2025 entfällt die Pflicht zur Vorlage eines papierbasierten Passbilds. In den Ausweis- und Passbehörden sollen Selbstbedienungsstationen eingerichtet werden, um biometrische Angaben wie Lichtbild und Fingerabdrücke medienbruchfrei digital zu erfassen.
- Zum gleichen Zeitpunkt können sich Antragsteller von Reisepässen und Personalausweisen diese per Post an ihre inländische Meldeanschrift zusenden lassen.
- Es wird ein neuer Service eingeführt, sich auf Wunsch nach dem Hinterlegen einer E-Mail-Adresse eine Erinnerung zusenden zu lassen, wenn die Gültigkeit eines Ausweises oder Passes endet.
- Das Ausstellen von digital erzeugten Änderungsaufklebern wird vereinfacht; die Verpflichtung einer behördlichen Unterschriftsleistung und Datumsangabe kann künftig entfallen.