Bremen: Neue Verordnung über das Verhalten und die Ordnung auf Volksfesten
Das Bremische „Ortsgesetz über die Ordnung und das Verhalten auf Volksfesten“ (Brem. GBl. Nr. 27 vom 17.03.2016, Seite 154) schreibt den Besuchern vor, wie sie sich bei diesen Veranstaltungen zu benehmen haben.
Das unbefristet erlassene Ortsgesetz regelt
- Besucher und Besucherinnen der von der Stadtgemeinde Bremen veranstalteten Volksfeste haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet oder geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden sowie fremde Sachen nicht gefährdet oder geschädigt werden.
- Das Fahren mit Fahrzeugen und das Mitführen von Fahrrädern, Mofas, Kleinkrafträdern oder Krafträdern ist während der Öffnungszeiten auf den Veranstaltungsflächen nicht erlaubt.
- Besucher dürfen folgende Gegenstände nicht mitführen (Auszug): Glasflaschen, Krüge, Becher oder andere Behältnisse aus hartem oder zerbrechlichem Material, ausgenommen in zugelassenen Schankbetrieben, Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre, mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann, pyrotechnische Gegenstände, Rasierklingen oder zweckentfremdet angeschärfte Werkzeuge sowie Hunde oder andere Tiere, ausgenommen Blindenführhunde und andere Assistenzhunde.
- Das Ortsgesetz enthält mehrere Bußgeldtatbestände, deren Verletzung mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro bedroht wird.