28.06.2017

Bremen führt die qualifizierte Leichenschau ein

Bremen geht den übrigen Bundesländern vor und führt die qualifizierte Leichenschau ein.

Leichenschau

Vor 10 Jahren hat sich die Konferenz der Justizminister der Länder mit dem Thema der „Verbesserung der Qualität der äußeren Leichenschau“ befasst und beschlossen, hierzu eine interministerielle Projektgruppe zu bilden. 2009 lag der Projektbericht vor.

Eine weitere Arbeitsgruppe der 83. Gesundheitsministerkonferenz hat sich mit den Reformvorschlägen auseinandergesetzt und eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der äußeren Leichenschau vorgeschlagen. Obwohl die Einführung eines eigenen Leichenschaudienstes durchaus als positiv bewertet wurde, ist dieser Vorschlag jedoch für nicht umsetzbar eingeschätzt worden.

Neues „Gesetz über das Leichenwesen“

Der Stadtstaat Bremen knüpft nun an diese Vorschläge an und führt mit dem neuen „Gesetz über das Leichenwesen“ vom 16.05.2017, GVBl. Nr. 53 vom 18.05.2017, die qualifizierte Leichenschau ein. Der Hintergrund ist, dass die Qualität der bisher durchgeführten Leichenschau sehr unterschiedlich ist und von Fachleuten bemängelt wurde. Stichproben haben beispielsweise ergeben, dass Menschen eines unnatürlichen Todes gestorben sind, obwohl der Leichenschauarzt einen natürlichen Tod attestiert hat.

Künftig werden in Bremen alle Verstorbenen einer Leichenschau durch einen besonders ausgebildeten Leichenschauarzt oder eine ausgebildete Leichenschauärztin unterzogen.

Nachdem der Stadtstaat bereits mit der Öffnung des Bestattungszwangs auf Friedhöfen den übrigen Bundesländern vorangegangen ist, hoffen wir, dass diese dem Bremer Gesetz folgen.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)