Brandenburg: Änderung des Feiertagsgesetzes
Mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes vom 30.04.2015 (GVBl. S. 1) hat Brandenburg die gesetzlichen Feiertage um einen Feiertag ergänzt.
Zuletzt aktualisiert am: 08. Juni 2015

In Brandenburg gilt nun der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa als gesetzlicher Feiertag (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Feiertagsgesetz).