Brandenburg: Änderung des Feiertagsgesetzes
Mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes vom 30.04.2015 (GVBl. S. 1) hat Brandenburg die gesetzlichen Feiertage um einen Feiertag ergänzt.
In Brandenburg gilt nun der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa als gesetzlicher Feiertag (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Feiertagsgesetz).