03.04.2020

StVO verbietet das Benutzen von Blitzer-Apps

Im Zeichen des Klimaschutzes novelliert der Bund die StVO: höhere Bußgelder für zu schnelles Fahren, neue Regeln für Rechtsabbieger, mehr Sicherheit für Radfahrer und das Verbot von Blitzer-Apps auf dem Smartphone.

Blitzer-Apps

Bundesrat hat zugestimmt

Mit Zustimmung des Bundesrats in der Sitzung am 14.02. hat der Bund die StVO in mehreren wichtigen Bereichen geändert. Bis zum Redaktionsschluss wurden die Änderungen noch nicht verkündet.

Was sind die wichtigsten Änderungen?

Parken

Die Bußgelder für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie für unerlaubtes Halten auf Schutzstreifen oder Parken und Halten in zweiter Reihe steigen von 15 auf bis zu 100 Euro. In schweren Fällen droht zudem ein Punkt im Fahreignungsregister. Beim unberechtigten Parken auf Stellplätzen für Menschen mit einer Behinderung und für Elektrofahrzeuge erhöht sich die Geldbuße auf 55 Euro. Bei allgemeinen Halt- und Parkverstößen erhöht sie sich von bisher 15 auf 25 Euro.

Zu schnelles Fahren wird deutlich härter geahndet

bis 10 km/h zu schnell 30 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell 50 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell 70 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell 80 Euro 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
26 bis 30 km/h zu schnell 100 Euro 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
31 bis 40 km/h zu schnell 160 Euro 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
41 bis 50 km/h zu schnell 200 Euro 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h zu schnell 280 Euro 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
61 bis 70 km/h zu schnell 480 Euro 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
mehr als 70 km/h zu schnell 680 Euro 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
(Alle Angaben betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts)

Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern oder Elektrokleinstfahrzeugen

Autofahrer müssen nun in Orten mindestens 1,5 Meter und außerhalb von Orten mindestens 2 Meter Abstand halten, wenn sie Radfahrer, Fußgänger oder Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) wie E-Scooter überholen wollen.

Abbiegen, Ein- oder Aussteigen

Kfz über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Ein Verstoß kostet ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister. Bei fehlerhaftem Abbiegen sowie Ein- oder Aussteigen ohne nötige Sorgfalt verdoppeln sich die Bußgelder unabhängig vom Gewicht des Kfz.

Schutzstreifen für Radfahrer und Radwege

Auf Schutzstreifen für Radfahrer darf nunmehr nicht mehr gehalten werden. Der grüne Pfeil gilt nun auch für Radler, die von einem Radfahrstreifen oder Radweg kommend rechts abbiegen wollen.

Blitzer-Apps

Neuerungen gibt es auch für die beliebten Blitzerwarner (Blitzer-Apps) auf Smartphones: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte, vgl. § 23 Abs. 1c Satz 2 StVO). Nicht erfasst vom Verbot ist das Informieren vor dem Beginn der Fahrt. Das Benutzen von Blitzer-Apps ist mit einer Geldbuße von 75 Euro bedroht und kostet zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister. Das mit einer entsprechenden App bestückte Smartphone darf aber nicht beschlagnahmt werden.

Autor*in: Uwe Schmidt (Uwe Schmidt unterrichtete Ordnungsrecht, Verwaltungsrecht und Informationstechnik.)