Bußgeld nach Blitzen bei Handynutzung am Steuer?
Nach dem Einsatz einer technischen Innovation, die Autofahrer erfasst, die ihr Handy während der Fahrt in der Hand halten, musste das AG Trier (Urteil vom 02.03.2023, 27c OWi 8041 Js 2838/23 u.a.) entscheiden, ob ein Bußgeld verhängt werden kann, obwohl keine spezielle Rechtsgrundlage hierfür vorhanden ist.
Handy-Blitzer in der Testphase ertappt Autofahrer
Als erstes Bundesland testete Rheinland-Pfalz probeweise einen Handy-Blitzer für jeweils drei Monate in Trier und in Mainz. Das neuartige Gerät filmt alle vorbeifahrenden Fahrzeuge. Soweit die Software ein Handy oder eine für die Handynutzung typische Handhaltung erkennt, werden die erfassten Bilder gespeichert und nachfolgend ausgewertet.
Ein Autofahrer wurde mit dieser Innovation mit dem Handy in der Hand während der Fahrt ertappt und die Tat wurde dokumentiert. Er erhielt einen Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch einlegte.
Auswertung der Pilotphase steht noch aus
Das Innenministerium des Landes gab nicht bekannt, in wie vielen Fällen Bußgeldbescheide erlassen wurden. Sobald die Auswertung der Testphase abgeschlossen sei, werde eine Bilanz zum Pilotprojekt präsentiert.
Einsatz des Blitzers ohne Rechtsgrundlage?
Während das Innenministerium in Mainz die Ansicht vertrat, für die Testphase könne der Einsatz des Handy-Blitzers auf die Befugnisklausel im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz gestützt werden, lehnte das AG Trier diese Sichtweise ab. Es gebe, so das Gericht, keine ausreichende gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Handy-Blitzers. Auch bei einem Pilotprojekt kann nicht auf eine Rechtsgrundlage verzichtet werden, zumal schon in der Versuchsphase Bußgelder verhängt wurden.
Verurteilung zum Bußgeld
Das Herz des Ertappten durfte nach dieser Aussage schon höhergeschlagen haben, doch dann folgte die kalte Dusche: Obwohl eine Rechtsnorm nicht existiert, begründete das AG seine Pirouette, dürfen die gesammelten Beweise verwertet werden. Die rechtliche Eingriffsintensität sei nicht so hoch und es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Sanktionierung der Handy-Nutzung am Lenkrad.
Ergebnis
Das AG Trier verurteilte den Autofahrer zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Zudem wird ihm ein Punkt im Verkehrszentralregister „gutgeschrieben“.