Das Bewacherregister wird vom Statistischen Bundesamt geführt
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des heutigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), gibt die Funktion als Registerbehörde des Bewacherregisters an das Statistische Bundesamt (StBA) ab.
Zuletzt aktualisiert am: 06. Juli 2022

Die Registerbehörde kehrt in das BMI zurück
Mit Verwaltungsvereinbarung vom 8. Juni 2020 ist die ministerielle Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom BMWi (heute BMWK) auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) übertragen worden. Weil die ministerielle Zuständigkeit auch die Fachaufsicht über die Registerbehörde des Bewacherregisters umfasst, wurde die Aufgabe der Registerbehörde wegen dieses Sachzusammenhangs in den Geschäftsbereich des BMI übertragen. Neue Registerbehörde für das Bewacherregister wird das Statistische Bundesamt (StBA) als nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des BMI (Gesetz zum Übergang des Bewacherregisters vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf das Statistische Bundesamt vom 19.06.2022, BGBl. I vom 22.06.2022, Seite 918).
Mit dem Gesetz, welches § 11b und § 158 GewO ändert, werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Wechsel der Registerbehörde und die damit einhergehende Übermittlung des Datenbestands des Bewacherregisters geschaffen.
Probebetrieb bis zum 10. Oktober
Mit § 158 Abs. 1 wird eine Übergangsregelung in die GewO aufgenommen. Diese regelt
- die Übergangsphase bis zum 10.10.2022,
- den Behördenwechsel und
- die Verfahrensweise bei der Übertragung des Datenbestandes.
Um zu gewährleisten, dass der Übergang für die Gewerbeämter und die Gewerbetreibenden störungsfrei durchgeführt werden kann, wird die Übermittlung des Datenbestands zuvor mit Echtdaten erprobt.
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