Berlin: Neue Verordnung über das Verbot des Bettelns durch Kinder
Mit Verordnung vom 22.12.2015 (GVBl. S. 2, 2016) wurde in Berlin das Bettelverbot durch Kinder und in Begleitung von Kindern geregelt.
Zuletzt aktualisiert am: 10. März 2016

Mit Verordnung vom 22.12.2015 (GVBl. S. 2, 2016) wurde in Berlin das Bettelverbot durch Kinder und in Begleitung von Kindern geregelt.
- Das Betteln von Kindern (unter vierzehn Jahren) und in Begleitung von Kindern ist auf öffentlichen Straßen, öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und sonstigen Anlagen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, die der tatsächlichen Benutzung dienen oder auf, an oder in denen ein öffentlicher Verkehr stattfindet, verboten.
- Ein Verstoß hiergegen kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.