05.08.2015

Bayern: Zuständigkeit für die Erhebung von Parkgebühren

In einem umfangreichen Artikelgesetz hat der Freistaat Bayern eine Zuständigkeitsverordnung für insgesamt 58 Normen erlassen (Bay. GVBl. S. 184).

Bayern Zuständigkeit Parkgebühren

Für die Ordnungsämter vor allem interessant:

Die örtlichen und unteren Straßenverkehrsbehörden können in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Beachtung festgelegter Höchstsätze Gebührenverordnungen für das Parken nach § 6a Abs. 6 und 7 StVG erlassen.

Autor*in: Georg Huttner (Oberamtsrat a.D. Georg Huttner ist Autor für die Titel Ordnungsamts- und Gewerbeamtspraxis.)