Bayern: Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes
Der Landtag von Bayern hat am 23.06.2015 (Bay. GVBl. S. 178) ein Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz beschlossen.
Einige interessante Gesetzesinhalte:
- Meldebehörden sind die Gemeinden.
- Die örtliche Zuständigkeit wurde festgelegt.
- Soweit es zur Erhebung eines Fremdenverkehrs- oder Kurbeitrags oder einer Kurtaxe erforderlich ist, sind auf dem Meldeschein auch der Tag der tatsächlichen Abreise der betroffenen Person sowie des mitreisenden Ehegatten oder Lebenspartners von den Gemeinden zu erheben.
- Weitere Einzelheiten, insbesondere zur Datenerhebung und -verarbeitung, sind dem Gesetz zu entnehmen.
- Das Gesetz tritt grundsätzlich am 01.11.2015 in Kraft.