Bayern erhöht den Mindestabstand zwischen Spielhallen
Für neue Spielhallen gilt in Bayern ein höherer Mindestabstand.
Mit dem „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland“ vom 24.07.2017 (GVBl. Nr. 13, Seite 393) hat der Landtag des Freistaates Bayern folgende Änderungen des Spielhallenrechts beschlossen:
- Der Abstand zwischen Spielhallen beträgt 500 Meter.
- Der Mindestabstand bei bestehenden Spielhallen und solchen, für die der vollständige Antrag auf Erlaubnis bis zum 30. Juni 2017 gestellt wurde, beträgt 250 Meter Luftlinie.
- Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt täglich um 3.00 Uhr und endet um 9.00 Uhr (bisher 6.00 Uhr).