Baden-Württemberg lockert die Sperrzeit bei Gaststätten
Die Änderung der Sperrzeitverordnung trat am 01.01.2010 in Kraft. Auch Baden-Württemberg hat nun endlich die Sperrzeiten bei Gaststätten gelockert (Gaststättenverordnung vom 10.11.2009, GBl. S. 671). Die Politik konnte nicht mehr anders, da in anderen Bundesländern diese Sperrzeit-Freiheiten schon lange Bestand haben. Teilweise werden sie dort noch großzügiger festgesetzt. Zusätzlich machten die Gaststättenverbände entsprechend Druck.
Neue Sperrzeiten für Gaststätten
- Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr, in Kur- und Erholungsorten um 2 Uhr.
- In der Nacht zum Samstag und zum Sonntag beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr.
- Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 0 Uhr.
- In der Nacht zum 1. Januar wird die Sperrzeit aufgehoben.
- In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt die Sperrzeit um 5 Uhr.
- Die Sperrzeit endet in allen Fällen um 6 Uhr.
Diese Verordnung trat am 01.01.2010 in Kraft.
Längere Sperrzeiten möglich
Negative Auswirkungen dürften die neuen Sperrzeitregelungen in der Praxis wohl nicht haben. Wenn ja, können die Gaststättenbehörden bei Problemen auch längere Sperrzeiten anordnen.
Praxistipp
Praktische Informationen, Vorschriften, Urteile und Arbeitshilfen zum Thema „Sperrzeiten“ finden Sie in der WEKA „Gewerbeamtspraxis“. Darunter ist auch ein Muster zur Ablehnung eines Antrags auf Sperrzeitverkürzung.