21.04.2021

Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (April 2021)

Ein Verkehrsteilnehmer gibt an, er habe kein Mobiltelefon, sondern eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen. Weitere Themen der Übersicht: Anhörungsbogen und Fahrtenbuchanordnung, Hund greift Spaziergänger an, Verkehrsordnungswidrigkeiten, etc.

Anhörungsbogen Fahrtenbuchanordnung Hund
Gericht Datum Aktenzeichen
VG Gelsenkirchen 23.02.2021 14 K 3990/20

Anhörungsbogen und Fahrtenbuchanordnung

Der Anhörungsbogen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Fahrtenbuchanordnung kann an die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) als Fahrzeughalterin gerichtet werden. Es ist Sache der Gesellschaft, an ihren Geschäftssitz gerichtete Schreiben an die verantwortliche Person weiterzuleiten.

LG Osnabrück 20.01.2021 5 Ns 112/20

Hund greift Spaziergänger an

Greift ein nicht angeleinter Hund einen Spaziergänger an, kann das auch strafrechtliche Folgen haben.

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LG Saarbrücken 23.12.2020 13 S 122/20

Verkehrszeichen 205 im Parkhaus

Ein von einem Betreiber eines Parkhauses aufgestelltes Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) erhöht die Sorgfaltspflichten des Verkehrsteilnehmers. Wird das Vorfahrtsschild missachtet und kommt es deshalb zu einem Verkehrsunfall, begründet dies ein erhebliches Verschulden.

BVerfG 12.11.2020 2 BvR 1616/18

Akteneinsicht auch für Rohmessdaten

Das Recht auf Akteneinsicht erstreckt sich auch auf Rohmessdaten, die sich außerhalb der eigentlichen Bußgeldakte befinden. Mit diesen Informationen haben Betroffene deutlich bessere Möglichkeiten, die Rechtmäßigkeit eines gegen sie ergangenen Bußgeldbescheids zu überprüfen.

OLG Hamm 11.11.2020 11 U 126/20

Schlaglochs auf Wirtschaftsweg

Stürzt er mit seinem Rad beim Durchfahren eines 50 bis 60 cm langen und 8 cm tiefen Schlaglochs auf einem Wirtschaftsweg, das für ihn deutlich zu erkennen und gefahrlos zu umfahren war, stelle das Schlagloch keine Gefahrenstelle dar, vor der zu warnen oder die zu beseitigen gewesen wäre.

OLG Hamm 16.10.2020 U 72/19

Fußgängerin stürzt über Pflasterstein

Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Stadt oder Gemeinde für den Sturz einer Fußgängerin über einen Pflasterstein nicht haftet, wenn sie darlegen kann, dass sie den Gehweg in zeitlicher und örtlicher Hinsicht ausreichend kontrolliert hat.

KG 18.08.2020 3 Ws (B) 152/20

Anordnung der Anhörung

Maßgeblich für die Anwendung von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ist die Anordnung der Anhörung. Wird die Anhörung unter einer fehlerhaften Anschrift angeordnet (hier: falsche Hausnummer) und geht der Anhörungsbogen deshalb nicht zu, so hindert dies die Verjährungsunterbrechung nicht.

AG Frankfurt 16.06.2020 971 Owi 363 Js 72112/19

Bürste, um sich den Bart zu kämmen

Das AG Frankfurt hat entschieden, dass es sich um eine bloße Schutzbehauptung handelt, wenn ein Verkehrsteilnehmer angibt, er habe statt eines Mobiltelefons lediglich eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen.

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Autor*in: Georg Huttner / Uwe Schmidt