Rechtsprechung in Kürze: wichtige Entscheidungen (April 2021)
Ein Verkehrsteilnehmer gibt an, er habe kein Mobiltelefon, sondern eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen. Weitere Themen der Übersicht: Anhörungsbogen und Fahrtenbuchanordnung, Hund greift Spaziergänger an, Verkehrsordnungswidrigkeiten, etc.
Gericht | Datum | Aktenzeichen |
VG Gelsenkirchen | 23.02.2021 | 14 K 3990/20 |
Anhörungsbogen und FahrtenbuchanordnungDer Anhörungsbogen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und die Fahrtenbuchanordnung kann an die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) als Fahrzeughalterin gerichtet werden. Es ist Sache der Gesellschaft, an ihren Geschäftssitz gerichtete Schreiben an die verantwortliche Person weiterzuleiten. |
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LG Osnabrück | 20.01.2021 | 5 Ns 112/20 |
Hund greift Spaziergänger anGreift ein nicht angeleinter Hund einen Spaziergänger an, kann das auch strafrechtliche Folgen haben. |
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LG Saarbrücken | 23.12.2020 | 13 S 122/20 |
Verkehrszeichen 205 im ParkhausEin von einem Betreiber eines Parkhauses aufgestelltes Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) erhöht die Sorgfaltspflichten des Verkehrsteilnehmers. Wird das Vorfahrtsschild missachtet und kommt es deshalb zu einem Verkehrsunfall, begründet dies ein erhebliches Verschulden. |
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BVerfG | 12.11.2020 | 2 BvR 1616/18 |
Akteneinsicht auch für RohmessdatenDas Recht auf Akteneinsicht erstreckt sich auch auf Rohmessdaten, die sich außerhalb der eigentlichen Bußgeldakte befinden. Mit diesen Informationen haben Betroffene deutlich bessere Möglichkeiten, die Rechtmäßigkeit eines gegen sie ergangenen Bußgeldbescheids zu überprüfen. |
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OLG Hamm | 11.11.2020 | 11 U 126/20 |
Schlaglochs auf WirtschaftswegStürzt er mit seinem Rad beim Durchfahren eines 50 bis 60 cm langen und 8 cm tiefen Schlaglochs auf einem Wirtschaftsweg, das für ihn deutlich zu erkennen und gefahrlos zu umfahren war, stelle das Schlagloch keine Gefahrenstelle dar, vor der zu warnen oder die zu beseitigen gewesen wäre. |
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OLG Hamm | 16.10.2020 | U 72/19 |
Fußgängerin stürzt über PflastersteinDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Stadt oder Gemeinde für den Sturz einer Fußgängerin über einen Pflasterstein nicht haftet, wenn sie darlegen kann, dass sie den Gehweg in zeitlicher und örtlicher Hinsicht ausreichend kontrolliert hat. |
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KG | 18.08.2020 | 3 Ws (B) 152/20 |
Anordnung der AnhörungMaßgeblich für die Anwendung von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG ist die Anordnung der Anhörung. Wird die Anhörung unter einer fehlerhaften Anschrift angeordnet (hier: falsche Hausnummer) und geht der Anhörungsbogen deshalb nicht zu, so hindert dies die Verjährungsunterbrechung nicht. |
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AG Frankfurt | 16.06.2020 | 971 Owi 363 Js 72112/19 |
Bürste, um sich den Bart zu kämmenDas AG Frankfurt hat entschieden, dass es sich um eine bloße Schutzbehauptung handelt, wenn ein Verkehrsteilnehmer angibt, er habe statt eines Mobiltelefons lediglich eine Bürste benutzt, um sich den Bart zu kämmen. |