Gratis-Download: Akteneinsicht bei Verkehrsordnungswidrigkeiten – Geschwindigkeitsüberschreitungen
Akteneinsicht verweigert
Dem Leiter des Ordnungsamts in A., Herrn Kluge, liegt eine Aufsichtsbeschwerde des Rechtsanwalts Dr. Robe vor. Der Anwalt beschwert sich über die Entscheidung der Bußgeldstelle bei der örtlichen kommunalen Verkehrsüberwachung. Diese hatte seinem Antrag auf Übersendung der Akten zu einem betriebenen Bußgeldverfahren gegen Herrn Schnell, namentlich der Bedienungsanleitung des verwandten Geschwindigkeitsmessgeräts, nicht stattgegeben. Außerdem bestreite er auch die Notwendigkeit der geforderten formellen Prozessvollmacht, die seinem Schreiben nicht beigefügt sei. Insbesondere teile er die Begründung nicht, die angeforderte Bedienungsanleitung unterläge dem Urheberrecht des Geräteherstellers und dürfe deshalb nicht zur Akteneinsicht kommen. Zum Schluss weist er darauf hin, dass er als Organ der funktionierenden Rechtspflege im Rechtsstaat die grundsätzliche Verweigerung der Aktenversendung wegen des drohenden Eintritts der Verfolgungsverjährung nicht nachvollziehen könne.
Mit diesen Fragen lösen Sie den Fall um Akteneinsicht und Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Ist für den Antrag des Verteidigers auf Akteneinsicht eine formelle Prozessvollmacht erforderlich?
- Gehört die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgeräts zu den Bußgeldakten?
- Kann die Übersendung der Akten kurz vor Eintritt der Verfolgungsverjährung versagt werden?
Laden Sie die Datei herunter, um ausführliche Antworten auf diese Fragen und Hinweise auf die entsprechenden Gerichtsurteile zu erhalten.
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