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Gratis-Download: Praxisleitfaden zur Umsetzung der NIS-2-Vorgaben

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Erkennen von Sicherheitsvorfällen und Erfüllung von Berichtspflichten

Die NIS-2-Richtlinie bringt strenge Melde- und Berichtspflichten mit sich, die Organisationen verpflichten, Sicherheitsvorfälle zeitnah zu melden und umfassend darüber zu berichten.

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen muss eine Erstmeldung unverzüglich, innerhalb von 24 Stunden, erfolgen. Innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung muss eine Bestätigung oder Aktualisierung der Meldung erfolgen. Spätestens einen Monat nach der aktualisierten Meldung ist eine Abschlussmeldung erforderlich, die eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls, die Art der Bedrohung sowie die ergriffenen und laufenden Abhilfemaßnahmen umfasst.

Bevor jedoch ein Vorfall gemeldet werden kann, muss er zuerst erkannt werden. Diese Aufgabe stellt weiterhin eine der größten Herausforderungen für Organisationen dar, insbesondere für diejenigen, die nicht über ein spezialisiertes Sicherheitsteam verfügen. Die „Dwell Time“, also die mittlere Zeitspanne zwischen dem tatsächlichen Eintritt und der Erkennung eines Vorfalls, ist im letzten Jahr auf 10 Tage gesunken. Dies reicht jedoch in den meisten Fällen aus, damit Cyberkriminelle erheblichen Schaden anrichten können.

Es ist äußerst wichtig, in diesem Zusammenhang auf technische Sicherheitslösungen wie Security Information and Event Management (SIEM) zu setzen. SIEM-Systeme sammeln und analysieren sicherheitsrelevante Daten aus verschiedenen Quellen innerhalb der IT-Infrastruktur. Sie sind in der Lage, verdächtige Aktivitäten in Echtzeit zu erkennen und zu kategorisieren sowie automatische Alarme auszulösen.

Gleichzeitig sollten Organisationen sicherstellen, dass verantwortliche Mitarbeiter kontinuierlich geschult werden und sich weiterentwickeln können, um mit den neuesten Bedrohungen und Sicherheitstechniken vertraut zu bleiben.

 

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Die Uhr tickt, und Sie fragen sich bestimmt, was als Nächstes zu tun ist. Daher haben wir eine Reihe von praxisnahen Handlungsempfehlungen für Sie zusammengestellt.

  • Beginnen Sie mit einer GAP-Analyse, um eine grobe Einschätzung darüber zu erhalten, wie gut Ihre Organisation im Bereich der Informationssicherheit aufgestellt ist.
  • Falls noch nicht vorhanden, implementieren Sie ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Ein ISMS ermöglicht es Ihnen, die Informationssicherheit systematisch und kontinuierlich zu verwalten und zu verbessern.
  • Greifen Sie bei der Implementierung auf etablierte Sicherheitsstandards wie die ISO-2700x-Reihe oder den BSI-IT-Grundschutz zurück.
  • Führen Sie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests durch, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben, bevor Cyberkriminelle diese ausnutzen.
  • Priorisieren Sie den Faktor Mensch in Ihrer Sicherheitsstrategie, etablieren Sie angemessene Schulungsmaßnahmen und machen Sie somit das schwächste Glied der Sicherheitskette zur ersten Verteidigungslinie.
  • Holen Sie sich rechtliche und technische Beratung ein, um sicherzustellen, dass Ihre Sicherheitsstrategie immer den aktuellen gesetzlichen und technologischen Anforderungen entspricht.

 

Fazit: Finanzielle Verluste durch die Investition in Informationssicherheit vermeiden

Im Fall von Verstößen gegen die Regelungen der NIS-2-Richtlinie haben Organisationen mit Bußgeldern von bis zu zehn Millionen Euro oder mindestens zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu rechnen. Noch höher können die Schäden sein, die durch einen erheblichen Cyberangriff verursacht werden.

Die Implementierung geeigneter Risikomanagementmaßnahmen oder eines ganzheitlichen Ansatzes in Form eines ISMS sowie Lösungen und Verfahren zur rechtzeitigen Erkennung von Sicherheitsvorfällen hilft Ihnen nicht nur, diese empfindlichen Verluste zu vermeiden, sondern auch, sich im Markt besser zu positionieren. Auch wenn Sie nicht direkt von NIS-2 betroffen sind, lohnt sich eine proaktive Sicherheitsstrategie.

Autor*innen: Patrick Weber (IT-Security Consultant MORGENSTERN consecom GmbH, Head of IT & Information Security Officer (TÜV)), Noureddine Jerbi (IT-Security Consultant & Penetrations Tester, MORGENSTERN consecom GmbH www.morgenstern-privacy.com)

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