Arbeitszeit: Dienststelle muss Gründe gegen eine Aufstockung darlegen und beweisen
Wer seine Arbeitszeit von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung reduziert hat oder von Beginn an teilzeitbeschäftigt ist, kann einen Antrag auf Arbeitszeiterhöhung (bis auf Vollzeit) stellen, wenn er nicht im Rahmen von Brückenteilzeit tätig ist. Das gilt sowohl für Dauerbeschäftigte als auch befristet Beschäftigte. Ab Jahresbeginn 2019 hat ... mehr