Jahresurlaub: Hinweispflicht des Arbeitgebers
Wenn Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einige ihrer Urlaubstage nicht vor Ablauf der Frist nehmen, so drohen diese zu verfallen. Darauf müssen Arbeitgebende ihre Belegschaft hinweisen, was allgemein anerkannt ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) äußert sich nun aber hierzu wie folgt: Der Urlaubsanspruch verjährt auch nicht automatisch nach ... mehr