Nachtarbeit: Sind unterschiedlich hohe Zuschläge ungerecht?
Wenn ein Tarifvertrag für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, liegt kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor, sofern ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist. Dieser muss aber aus dem Tarifvertrag erkennbar sein. Ein sachlicher ... mehr