Verwertung von Videos aus rechtmäßiger Videoüberwachung erlaubt
Nach Auffassung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG-Urteil vom 23.8.2018 – 2 AZR 133/18) besteht kein Verwertungsverbot für rechtmäßige Videoaufzeichnungen von einer offen installierten Kamera. Auch muss der Arbeitgeber das Bildmaterial nicht sofort nach Erhebung auswerten. Er darf hierzu warten, bis dafür ein berechtigter Anlass ... mehr