Äußerungsfrist des Personalrats ist bei Ablehnung einer Maßnahme einzuhalten
In einem Revisionsverfahren vor dem BAG über die Rechtsunwirksamkeit eines befristeten Arbeitsverhältnisses stellte der 7. Senat fest, dass mitbestimmungspflichtige Maßnahmen nur mit Zustimmung des Personalrats oder erst nach Ablauf der personalvertretungsrechtlichen Äußerungsfrist wirksam sind. Das gilt auch dann, wenn der Personalrat der ... mehr