07.01.2016

Bestattungsvorsorge – den Tod regeln

Nach den üppigen Weihnachtsfesttagen und der feucht-fröhlichen Silvesterfeier starten viele mit guten Vorsätzen ins neue Jahr. „Stress abbauen, sich mehr Zeit für die Familie und sich selbst nehmen, öfter Sport machen, gesünder leben, schlanker werden, beruflich durchstarten, mit dem Rauchen aufhören“ gehören zu den Klassikern. Wie wäre es, sich 2016 mit der Endlichkeit seines Lebens auseinanderzusetzen? Was ist wirklich wichtig? Welche lebenserhaltenden Maßnahmen möchte ich? Sind meine Angehörigen nach meinem Tod versorgt? Wie stelle ich mir meine Bestattung vor?

Friedhof

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung lässt sich bei klarem Verstand vorab regeln, ob und wie lange lebensverlängernde Maßnahmen bei einer unheilbaren Krankheit ergriffen werden sollen. Sie ist für die Angehörigen ein Segen, wenn der Patient nicht mehr selbst mitteilen kann, was er möchte. Verschiedene Organisationen wie die Bundezentralstelle Patientenverfügung, die Deutsche Hospizstiftung, das Deutsche Rote Kreuz, Verlage und Anwälte bieten rechtssichere Formulierungen an. Sie helfen auch beim Erstellen einer Vorsorgevollmacht, in der festgelegt wird, wer sich unter welchen Voraussetzungen um all die Dinge kümmern soll, die man nicht mehr allein regeln kann. Ein Kärtchen, das auf das Vorliegen einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht und deren Aufbewahrungsort hinweist, sollte man für den Ernstfall z.B. im Portemonnaie immer bei sich tragen.

Bestattungsvorsorge

Ein Fall aus der Praxis: Die Mutter verstirbt. Die jüngere ihrer beiden Töchter organisiert die Beerdigung. Sie lebt am früheren Wohnort der Verstorbenen, wo diese auch beigesetzt werden soll. Die beiden Schwestern telefonieren. Die Jüngere plant, die Verstorbene aus Kostengründen einäschern lassen. Der Älteren fällt jedoch ein, dass die Mutter ihr gegenüber einmal erwähnt hat, dass sie aus Glaubensgründen unbedingt beerdigt werden möchte. In letzter Minute wird die Einäscherung verhindert.

Hilfreich wäre hier gewesen, wenn die Mutter ihre Bestattung schon zu Lebzeiten schriftlich geregelt hätte, zum Beispiel in einem Vorsorgevertrag mit einem Bestatter. In ihm werden alle Details der Bestattung festgelegt. Sie kann auch schon vorab bezahlt werden. Als Sicherung vor den Folgen einer Insolvenz des Bestatters wird das Geld auf ein Treuhandkonto oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk eingezahlt. Auch die Grabpflege lässt sich regeln. Ganz wichtig: Einer Vertrauensperson mitteilen, dass diese Verträge vorliegen! Nur so kann gewährleistet werden, dass der Bestatter auch vom Versterben des Vertragspartners erfährt und tätig wird.

Eine Sterbegeldversicherung ist gerade bei jüngeren Menschen meist überteuert. Eine Risikolebensversicherung, die auch die Bestattungskosten abdeckt, kann hier die bessere Wahl sein. Ist zu befürchten, dass man irgendwann zum Sozialfall wird, sollte das bei der Bestattungsvorsorge und Grabpflege berücksichtigt werden.

Achtung: Regeln Sie Ihre Beerdigung nicht im Testament, denn das wird im Normalfall erst lange nach der Beisetzung eröffnet!

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)