24.11.2015

Bestattungskosten zum Discountpreis

Bei einer Bestattung kommt schnell ein stattliches Sümmchen zusammen: Kosten für die Erledigung der Formalitäten, Transport und Herrichtung des Verstorbenen, Sarg, Urne, Grabstelle oder Feuerbestattung, Trauerfeier, Grabschmuck. Gerade in Zeiten, in denen sich Familien immer mehr entfremden und man Verwandte oft jahrelang nicht mehr gesehen hat, wächst das Interesse an einer Billig-Bestattung. Zumindest möchten die Angehörigen die Bestattungskosten im Griff behalten. Immer mehr Bestatter erweitern daher ihr Angebot entsprechend oder bieten gleich nur noch günstige Bestattungen zum Pauschalpreis an. Nur sind auch wirklich sämtliche Kosten erfasst?

Geschmückter Sarg

Was muss extra gezahlt werden?

Billigangebote häufen sich im Internet: Bestattung für unter 500,00 €! Aber was hat der Hinterbliebene von so einem Angebot zu erwarten? Da bietet ein Bestatter werbewirksam eine Feuerbestattung ab 444,00 € an, in Berlin. Wird eine andere Region gewünscht, erhöht sich der Preis. So kostet die Feuerbestattung in München mehr als das Doppelte. Muss der Verstorbene aus einem Heim, Hospiz oder von zu Hause abgeholt werden, wird der Hinterbliebene noch mal zur Kasse gebeten.

Welche Kosten fallen bei einer Feuerbestattung normalerweise an?

Die Feuerbestattung ist vergleichsweise günstig. Zunächst entstehen Bestattungskosten für Leistungen wie das Abholen, Herrichten und Überführen des Verstorbenen ins Krematorium, die Erledigung der Formalitäten, die Leichenschau, Sarg und Urne. Nur diese werden von den meisten Billigangeboten gedeckt, wobei hier naturgemäß wohl die einfachste Ausstattung zu erwarten ist.

Todesanzeigen, Trauerredner, Blumen, stimmungsvolle Trauerfeier, Grabstein? Fehlanzeige. Die Auslagen hierfür sind bei einem solchen Schnäppchenpreis nicht enthalten. Richtig zu Buche schlagen dann noch die Friedhofs- und Grabgebühren, die sich je nach Beisetzungsart und -ort unterscheiden. Sie werden von den Billigangeboten auch nicht erfasst und können zu unliebsamen Überraschungen führen. Außerdem muss der Trauernde dem Billiganbieter schnellstens die nötigen Papiere wie die Geburtsurkunde des Verstorbenen, der Personalausweis, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil zur Verfügung stellen, sonst können weitere Bearbeitungsgebühren je fehlendes Dokument fällig werden. Bei Bestattungen sollte also immer ein umfassender Preisvergleich erfolgen, der die eigenen Vorstellungen von einem angemessenen Abschied vom Toten berücksichtigt. Möglicherweise ist dann der Bestatter vor Ort doch die bessere Wahl.

Wie die Rechtsprechung zu den Pauschalangeboten und Einheitspreisen steht, erfahren Sie im Werk „Friedhofs- und Bestattungswesen.

Autor*in: Astrid Hedrich (Rechtsanwältin und Dozentin in Augsburg. Beschäftigt sich mit Wirtschaftsrecht.)